Als er sich schließlich gegen ihr Benehmen auflehnte und die Bezahlung der Zeche verlangte, passierte das. <BR /><BR />Die 3 Männer wurde vorgeworfen, einem Barbetreiber in Bozen übel mitgespielt zu haben. Sie sollen wiederholt in seinem Lokal Getränke konsumiert haben, ohne zu bezahlen. Als er sich schließlich wehrte, hätten sie ihn laut Anklage angegriffen. <BR /><BR />Den Männern wurde Nötigung, Körperverletzung und Erpressung zur Last gelegt. Im Sinne von Art. 629 StGB macht sich derjenige der Erpressung schuldig, der mit Gewalt oder durch Drohung einen anderen zu einer Handlung oder Unterlassung nötigt und sich dadurch einen rechtswidrigen Vorteil verschafft – zum Schaden des Betroffenen. <BR /><BR />Wie den Männern vorgeworfen wurde, sei genau das geschehen: Sie hätten über einen Zeitraum von etwa 8 Monaten immer wieder das Bozner Gastlokal aufgesucht und Getränke konsumiert, dabei aber unmissverständlich klar gemacht, dass sie nicht gedachten, dafür zu bezahlen. Der Barbetreiber war durch ihr Verhalten so eingeschüchtert, dass er sich lange nicht getraute, etwas zu sagen. Als er sich schließlich gegen ihr Benehmen auflehnte und die Bezahlung der Zeche verlangte, hätten sie ihn tätlich angegriffen. Der Gastwirt sei genötigt worden, sich auf den Boden zu legen und die Arme vom Körper abzuspreizen. Dann sei er verprügelt und schlussendlich mit einem scharfen Gegenstand verletzt worden. Der Mann musste ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, dann erstattete er Anzeige. Die 3 Tatverdächtigen wurden ausgeforscht und unter Hausarrest gestellt. <BR /><BR />Gestern mussten sie sich am Bozner Landesgericht in einem verkürzten Verfahren verantworten, das für den Angeklagten eine automatische Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel im Vergleich zu einem ordentlichen Verfahren vorsieht, da ohne Zeugen rein aufgrund der Aktenlage entschieden wird. Rechtsanwalt Nicola Nettis – er vertrat das Opfer, das sich als Nebenkläger eingelassen hatte – meldete Schadensersatzansprüche an.<BR /><BR />Am frühen Abend fiel das Urteil: Richter Emilio Schönsberg verhängte über einen Angeklagten 5 Jahre und 6 Monate Haft, über den zweiten 5 Jahre und über den dritten 4 Jahre und 10 Monate. Dem Gastwirt gestand der Richter einen Vorschuss von 5000 Euro auf die Schadenersatzsumme zu, die in der Folge das Zivilgericht festlegen muss. Auch müssen die Angeklagten seine Prozessspesen bezahlen. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, die Männer können Berufung einlegen.