Der Solidaritätsbeitrag soll Frauen darin unterstützen, sich eine rechtliche Beratung und Vertretung leisten zu können. „Seit Beginn des vergangenen Jahres können Betroffene darum ansuchen“, erklärt die Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder (Team K), die diesbezüglich eine Landtagsanfrage eingereicht hat. <h3> 43 Anträge wurden bislang genehmigt</h3>Aus der Antwort von Landesrätin Rosmarie Pamer geht hervor, dass bislang 66 Frauen um den Solidaritätsbeitrag angesucht haben. 43 Anträge wurden genehmigt, vier davon bereits ausgezahlt. Insgesamt macht dies bis dato eine Summe von knapp 13.000 Euro. Weitere 15 Ansuchen stehen wegen mangelnder Unterlagen noch aus.<BR /><BR />Den Frauen stehen derzeit 15 Anwälte zur Verfügung, die im eigens dafür vorgesehenen Verzeichnis eingetragen sind. Voraussetzung hierfür: Fachwissen, Erfahrung oder eine spezielle Schulung im Umgang mit Frauen in Gewaltsituationen. Eine solche Schulung hat das Land gemeinsam mit der Anwaltskammer zum ersten Mal im Herbst 2024 organisiert. Damals haben 26 Juristen teilgenommen. Weitere Schulungen sollen folgen.<h3> Wie kann man um den Solidaritätsbeitrag ansuchen?</h3>Laut Rieder handelt es sich beim Anwalts-Verzeichnis allerdings um eine Zwickmühle. „Einerseits ist es wichtig, dass die Anwälte die nötige Erfahrung mitbringen“, so Rieder. „Andererseits finden die Betroffenen auf einer so kleinen Liste womöglich nicht den Anwalt ihres Vertrauens.“ <BR /><BR />Laut Ressortdirektorin Michela Morandini sei das Erfüllen besagter Kriterien aber notwendig, um Frauen und ihre Kinder zu schützen. „Es darf keineswegs zu einer Sekundärtraumatisierung kommen, wie es bei einem unerfahrenen Anwalt möglich wäre“, betont Morandini. <BR /><BR />Doch wie können Frauen in Not um den Solidaritätsbeitrag ansuchen? Da es sich um eine finanzielle Sozialhilfe handelt, muss die Anfrage beim zuständigen Sozialsprengel eingereicht werden. Laut Rieder müsste hier eine weitere, vor allem anonymere Lösung her, da es vielen Frauen schwer fällt, ihre verzweifelte Lage offenzulegen. „Vielleicht wäre es möglich, an einer zentralen Stelle oder sogar online um den Beitrag anzusuchen“, so Rieder.<h3> Wie wirksam ist die neue Maßnahme?</h3>Morandini ist der Meinung, dass sich hier in Zukunft die Digitalisierung durchsetzen wird. „Noch ist es allerdings nicht möglich. Es findet eine Reihe von Überprüfungen statt, die teils nur vor Ort durchgeführt werden können“, sagt die Ressortdirektorin. Jedenfalls hätten die Sozialsprengel mit vielen heiklen Situationen zu tun und wüssten daher, wie es sich zu verhalten gilt.<BR /><BR />Wie wirksam der Solidaritätsbeitrag ist, lässt sich noch nicht sagen. „Schließlich ist die Maßnahme sehr neu“, so Morandini. Was die 40-jährige Maria anbelangt, hat es sich für sie allemal gelohnt, um den Beitrag anzusuchen. Sie stand finanziell auf schwachen Beinen, doch mit der Unterstützung des Landes konnte sie sich im Vorfeld professionell beraten lassen. Im Prozess steht ihr nun ein kompetenter Rechtsanwalt zur Seite.