Gruber macht im Bozner Gefängnis von seinem Recht auf Verweigerung der Aussage Gebrauch. Er muss dort vorerst auch bleiben, denn der Untersuchungsrichter sieht die Gefahr einer Wiederholungstat. <BR /><BR />Verzögert und oftmals am Inhalt vorbei: So antwortet Alexander Gruber auf die Fragen seines Anwalts Enrico Lofoco. Der Verteidiger sieht darin einen Hinweis auf eine mögliche Alkoholvergiftung. Artikel 95 des italienischen Strafgesetzbuches befasst sich mit Straftaten, die „im Zustand chronischer Vergiftung durch Alkohol begangen wurden“. <BR /><BR /> Bei Personen, die im klinischen Sinn als alkoholkrank eingestuft werden, könnte eine eingeschränkte Einsichts- und Willensfähigkeit zum Tragen kommen, auch wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt nüchtern war. Eine verminderte Zurechnungsfähigkeit würde sich wiederum auf die Schuldfähigkeit und zugleich mildernd auf das Strafmaß auswirken.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="870038_image" /></div> <BR /><BR />Zuerst prüft die Verteidigung aber, ob sie gegen die Sicherungsmaßnahme hinter Gittern, die der U-Richter gestern verfügt hat, vors Freiheitsgericht zieht. Angestrebt würde Grubers Überstellung in den Hausarrest – auch wenn noch unklar ist, wo er diesen verbringen könnte, da seine Wohnung beschlagnahmt wurde. <h3> Gefahr schwerer Verbrechen</h3>Nach Ansicht von Rechtsanwalt Lofoco ist der Grund für weitere Beugehaft – Tatwiederholungsgefahr – nicht gegeben. U-Richter Perathoner sieht dies aber anders. Wiederholungsgefahr besteht immer dann, wenn wegen der besonderen Umstände der Tat und aufgrund der Persönlichkeitsstruktur des Verdächtigen die tatsächliche Gefahr besteht, dass dieser schwere Verbrechen begehen könnte. <BR /><BR />Wie berichtet, hatte Sigrid Gröber Alexander Gruber bereits einmal wegen Misshandlung und Körperverletzung angezeigt. Dieses Ermittlungsverfahren wurde aber laut seinem Verteidiger zu den Akten gelegt; ob infolge einer Rücknahme der Anzeige, war vorerst unklar.<BR /><BR /> Ebenso herrscht Ungewissheit, ob es eine behängende Anzeige von Sigrid Gröber gegen ihren Partner gibt. Verteidiger Lofoco konnte die laufende Ermittlungsakte wegen Mordverdacht noch nicht einsehen. Sein Mandant beharre jedenfalls darauf, <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/so-erklaert-der-tatverdaechtige-alexander-gruber-den-tod-seiner-partnerin" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">dass Sigrid Gröber bei einem Treppensturz schwer verletzt wurde</a>. An mehr könne er sich nicht erinnern.<BR /><BR /> Laut Autopsie stammen die Verletzungen, die zusammen mit der Kälte Sigrid Gröbers Tod verursacht haben, hingegen von Schlägen und Tritten. Gruber habe am Samstag wahrscheinlich Alkohol getrunken, aber nur bis zum frühen Abend, so sein Verteidiger. Bei dem Sonntagfrüh durchgeführten Alkoholtest soll Gruber dann 0 Promille aufgewiesen haben. <BR /><BR />