Bei so genannten Phishing-Attacken („Phishing“ bedeutet Passwörter „fischen“) gibt es für die Reingelegten nichts zu holen. Ähnlich wie beim „Hütchen-Spiel“ gewinnen immer die Täter – es sei denn, die potenziellen Opfer sind vorsichtig und fallen nicht auf den Trick rein.<BR /><BR />Das Ziel der Täter ist immer dasselbe: an die persönlichen Daten des Zielobjekts rankommen. Diese Daten können sie missbrauchen, zum Beispiel für Zahlungen/Überweisungen, aber auch um die Kontrolle über bestimmte Vorgänge zu erhalten und anschließend auf erpresserischem Wege eine Freischaltung von PC, Smartphone oder gar Bankkonto/ Kreditkarte zu verlangen. <BR /><BR />So geschehen dieser Tage in gleich zwei Fällen, in denen die Mailempfänger fast in diese Falle getappt wären. So erhielt am 27. März um 00.39 Uhr (!) ein Pensionisten aus dem Bozner Raum eine scheinbare Gerichtsvorladung nach Rom, abgesendet von der „SEZION DI (POLIZIA - GIUDIZIARIA)“ via „delegato2023@magenta.de“. Dazu fand sich im Anhang eine kryptische pdf-Datei mit weiteren Infos, um über einen weiterführenden Link die Details zum angeblich anhängigen Verfahren zu erfahren. <h3> Zu schnell gefahren in Köln?</h3>Ähnlich in der Machart hingegen war ein angeblicher Bußgeld-Bescheid, der via „verstosse@strassenverkehrsamt-koln.deu“ einen jungen Überetscher ereilte. Er sollte in der „VIA DEL VIGNETO“ (Köln?) 15–20 km/h zu schnell gefahren sein – und die fällige Strafe mittels angegebenem Link bezahlen.<BR /><BR />„Bitte niemals anklicken und keine derartigen Formulare ausfüllen“, warnt daher eindringlich der Stv. Kommissar Ivo Plotegher, von der Sonntagszeitung „Zett“ mit den beiden Leser-Meldungen konfrontiert. Und der Leiter der Bozner Sektion für Cyber-Sicherheit (Staatspolizei) bestätigt auf Anfrage, dass tatsächlich wieder vermehrt Meldungen über Fake-Mails von angeblichen Polizeibehörden, Gerichten und weiteren Einrichtung eingingen. Durchwegs in ähnlicher Machart der hier genannten Beispiele und mit dringenden Zahlungsaufforderungen, um angebliche Sanktionen zu vermeiden. <h3> Niemals öffnen!</h3>Abgesehen von den Fehlern, an denen die Fälschungen mit ruhigem und genauem Blick zu erkennen sind, mahnt der Onlineermittler: „Keine Polizeidienststelle oder staatliche Behörde würde Bürger auf diesem Wege kontaktieren. Bußgelder oder Akten werden ausschließlich mittels Postboten und als Einschreibebrief, zertifizierte PEC-E-Mail, per Gerichtsvollzieher oder über die Polizeidienststellen den Adressaten ausgehändigt.“<BR /><BR />Daher lautet sein Rat: „Solche Mails löschen. Die pdf-Datei selbst ist noch keine Gefahr, aber keine weiterführenden Links öffnen! Im Hintergrund kann sich eine Schadsoftware installieren.“ Zudem sollten, so erklärt er weiter, das Antivirus-Programm auf dem aktuellen Stand und der Spam-Filter des Mailprogramms aktiv sein. Und für den PC gelte grundsätzlich: regelmäßige Daten-Backups und das Gerät nur als „Benutzer“, nicht aber als „Administrator“ nutzen! <BR />