Zweiter Etappensieg für die Betreiber der Diskothek „Club La Perla“ im Plankensteingebäude in der Cavourstraße – und Niederlage für die Gemeinde. Das Richterkollegium des Verwaltungsgerichts hat am gestrigen Dienstag über die einstweilige Aussetzung der Diskolizenz durch Bürgermeisterin Katharina Zeller befunden.<BR /><BR />Das Nachtlokal darf bis zur definitiven Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 11. November geöffnet bleiben. Das Gericht bestätigt damit die Aufhebung der einstweiligen Lizenzaussetzung seitens der Bürgermeisterin Katharina Zeller vom 29. Mai – dies sehr zur Freude der Perla-Betreiber Giovanni und Simone Perna.<BR /><BR />Zur Erinnerung: Die Gebrüder Perna hatten Ende Mai gegen die Lizenzaussetzung seitens der Gemeinde Meran vor dem Verwaltungsgericht rekurriert und im Eilverfahren Recht bekommen. Am vergangenen Dienstag nun wurde diese Aufhebung der Bürgermeisterin-Verordnung von Ende Mai bestätigt. Das heißt: Die Perla kann bis zum Gerichtstermin am 11. November ohne weitere verwalterische Interferenzen offen halten. <BR /><BR />„Das Richterkollegium hat die Aufhebung des Lizenzentzugs bestätigt und uns Recht gegeben. Wir sind darüber natürlich sehr froh“, sagt Disko-Betreiber Giovanni Perna. Und fügt hinzu: „Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass wir uns immer an die gesetzlichen Vorgaben gehalten haben, so wie wir es immer gesagt haben.“<BR /><BR />Natürlich wolle man den Dialog mit der Gemeinde Meran weiterhin aufrecht erhalten. „Ich hoffe, dass jetzt ein wenig Ruhe einkehrt und wir unbeschwert unsere Arbeit fortführen können“, meint Giovanni Perna. <BR /><BR />Er verweist auch auf den Hinweis des Richterkollegiums, dass die Lärmmessungen der Stadtpolizei nicht legal gewesen seien. „Wir haben hingegen alle Vorgaben eingehalten, haben viel investiert und das Meraner Nachtleben braucht uns“, sagt Giovanni Perna.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1327854_image" /></div> <BR /><BR />Bürgermeisterin <b>Katharina Zeller</b> (Bild) hält sich bedeckt. „Wir werden diese Sache sicherlich tiefgründig untersuchen, um die Situation vor dem Verwaltungsgericht definitiv zu klären“, sagt Zeller. Detail am Rande: Die Anrainer im Gebäude hatten sich immer wieder über eine zu hohe Lärmbelastung beklagt.