Die Richter in Rom haben den Antrag angenommen. „Damit bleibt das ‚Twenty‘ bis zu den Verhandlungen vor dem Kassationsgerichtshof sicher geöffnet“, erklärt Podini-Anwalt Dieter Schramm.<BR /><BR />Im Oktober vergangenen Jahres hat der Staatsrat in der Causa „Twenty“ aufhorchen lassen. In seinem Urteil hat er nämlich einen Rekurs, der von der Podini-Holding und der Landesverwaltung eingereicht wurde, abgewiesen (die „Dolomiten“ berichteten; siehe digitale Ausgabe). Damit bestätigte der Staatsrat das erstinstanzliche Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts, das bereits Mitte 2019 sowohl die Zuweisung des Landeseinkaufszentrums an die Podini-Holding als auch die Baukonzession für das „Twenty“ für nichtig erklärt hatte. <BR /><BR />Gegen das Urteil des Staatsrates vom vergangenen Oktober legte die Podini-Holding unlängst Berufung vor dem Kassationsgerichtshof – dem Höchstgericht Italiens – ein. Bis zu den Verhandlungen werde es aber noch über ein Jahr dauern, sagt Podini-Anwalt Dieter Schramm. „Damit bis dahin alle Verfahren, die zu einer Schließung des ‚Twenty‘ führen könnten, stillgelegt werden, haben wir beim Staatsrat einen Aussetzungsantrag eingereicht“, erklärt er. <BR /><BR />Die Aussetzung haben er und seine Anwaltskollegen Luca Mazzeo, Nausicaa Mall und Manfred Schullian damit begründet, dass eine Schließung eine außergewöhnliche „Schwere“ mit sich bringen würde und die Gemeinde Bozen bereits das Verwaltungsverfahren für die Erteilung der Abrissverfügung des „Twenty“ eingeleitet habe. Auf diesen Aspekt wiesen auch die rechtlichen Vertreter der Gemeinde hin, die sich bei den Verhandlungen am Dienstag ebenfalls für eine Aussetzung des Urteils aussprachen. Andernfalls sei die Gemeinde gezwungen, die vorangegangenen Urteile zu exekutieren und eingeleitete Verfahren (u.a. die Abrissverfügung; siehe digitale Ausgabe) fortzusetzen. <BR /><BR />Am Freitag gab der Staatsrat schließlich seine Entscheidung bekannt: Die Richter in Rom stimmten dem Antrag auf Aussetzung des Staatsratsurteils vom vergangenen Oktober zu. Als Gründe dafür nannten sie die Irreparabilität und die außergewöhnliche Unverhältnismäßigkeit des Schadens, der entstehen würde, wenn das Urteil (insbesondere der Abriss) vollstreckt wird, bevor das Kassationsgericht über den eingereichten Rekurs der Podini-Holding entschieden hat.<BR /><BR />Der Geschäftsführer des „Twenty“, Pierangelo Fadel, zeigt sich über die Entscheidung des Staatsrates erleichtert. „Damit haben wir bis zu den Verhandlungen vor dem Kassationsgericht eine stabile Situation“, sagt er. Gleichzeitig sei diese Entscheidung auch die einzig richtige gewesen, zumal noch ein Rekurs ausständig sei, betont Fadel. Bis dahin sei man auch jederzeit offen für anderweitige Lösungen.