Die vom Jugendgericht L'Aquila bestellte Vormundin Maria Luisa Palladino bestätigte, dass die Schulpflicht der Kinder derzeit zum zentralen Punkt der gesamten Angelegenheit geworden sei.<BR /><BR />„Es geht vor allem darum, mit den Eltern über die gesetzliche Schulpflicht zu sprechen“, sagte Palladino, die am Dienstag das betreute Heim in Vasto besuchte, in dem die drei Kinder seit dem 20. November untergebracht sind. Die Einrichtung wurde auch von einem Vertreter der australischen Botschaft in Italien besucht.<BR /><BR />Die australische Mutter wohnt im selben Gebäude, kann ihre Kinder jedoch nur während der gemeinsamen Mahlzeiten sehen. Das Jugendgericht L'Aquila unter Vorsitz von Cecilia Angrisano berät seit dem 4. Dezember über den Antrag der Eltern Catherine Birmingham und Nathan Trevallion, die Verfügung zum vorübergehenden Entzug des Sorgerechts für die Kinder aus Palmoli aufzuheben.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1248045_image" /></div> <BR /><BR />„Catherine und Nathan zeigen die größtmögliche Kooperationsbereitschaft; mir ist wichtig, dass diese Botschaft ankommt“, erklärte die Anwältin des Elternpaares, Danila Solinas. Auf die Frage von Journalisten, wann mit einer Wiedervereinigung der von ihr - gemeinsam mit ihrem Kollegen Marco Femminella - vertretenen „Waldfamilie“ zu rechnen sei, antwortete sie: „Die zeitlichen Abläufe hängen vom Gericht ab. Natürlich hoffe ich, dass es alle neuen Elemente positiv aufnimmt. Alle Aspekte müssen berücksichtigt werden“.<BR /><BR />„Die Kinder gehören zu den Eltern, nicht dem Staat“, sagte Solinas weiter und bekräftigte: „Ich hoffe, dass es so bald wie möglich zur Wiedervereinigung der Eltern mit ihren Kindern kommt“. Eine Rückkehr der Familie nach Australien stehe nicht zur Debatte. „Ich hoffe, bald sagen zu können, dass die Wiedervereinigung kurz bevorsteht - auch weil alle unternommenen Schritte den Willen zeigen, zusammenzuarbeiten und die zuvor bestehenden Schwierigkeiten auszuräumen“, so die Anwältin.<BR /><BR />Solinas erinnerte daran, dass Hausunterricht („Home Schooling“), für die sich die Familie entschieden hatte, nach italienischem Recht erlaubt sei. „Ich erwarte, dass die Gesetze angewendet werden - und zwar mit großer Ausgewogenheit, im Hinblick auf die vielen neuen Elemente, die in dieser Zeit aufgekommen sind“.