Es gibt wieder Sorgen, dass medizinische Dienste im Schlanderser Krankenhaus bedroht könnten. Diese Sorgen sind nicht unberechtigt, Grund dafür sind gesetzliche Auflagen aus Rom. Jetzt stellt sich die Frage, welche Auswege es gibt...<BR /><BR />Vor wenigen Tagen erreichte eine anonyme Zuschrift die Redaktion Vinschgau der „Dolomiten“. Darin wurde die Sorge geäußert, dass bestimmte Dienste im Krankenhaus Schlanders mit Ende des Jahres auslaufen könnten – und zwar jene Dienste, die über externe Fachärzte-Unternehmen geleistet werden.<BR /><BR />Nachfragen bei Sanitätsbetriebs-Bezirksdirektorin Irene Pechlaner haben ergeben, dass dies in dieser Form stimmen könnte. Sie erklärt, dass bestimmte Dienste – die Rede ist in erster Linie von Pädiatrie und Anästhesie – bislang mittels Zuhilfenahme von externen Fachärzten und -ärztinnen bzw. entsprechenden Firmen geleistet wurden. Diese Dienste waren öffentlich ausgeschrieben worden, können nun aber in dieser Form schlimmstenfalls nicht mehr genutzt werden. <h3> <h3> „Decreto bollette“ hat negative Auswirkungen</h3> </h3>Warum? Pechlaner sagt, dass das sog. „Decreto bollette“ bzw. die „Legge Schillaci“ aus dem Jahr 2023 massive Auswirkungen auf diese externen Beauftragungen hätten. Weil diese Dienste schon einmal um 12 Monate verlängert worden waren, sei dies jetzt bzw. bei Ablauf der Periode nicht mehr möglich. Der entsprechende Text sehe Beauftragungen von maximal 12 Monaten vor. Was nun bleibe, sei nur noch die Suche nach neuem (fixem) Personal oder die Vergabe von freiberuflichen Aufträgen an einzelne Mediziner. Pechlaner sagt, dass der Sanitätsbetrieb natürlich versuchen werde, diese Probleme zu lösen und bedauert auch das Ausscheiden der beiden Unternehmen, welche die externen Fachdienste angeboten hatten. Diese hätten gut gearbeitet, das habe sie aus dem Spital gehört. <h3> Ohne diese externen Dienste geht es nicht</h3>Aus dem Krankenhaus selbst ist aber auch zu hören, dass es ohne diese Verlängerungen bzw. auch Neuausschreibungen aber nicht gehen werde, wobei Pechlaner auch Neuausschreibungen sehr, sehr skeptisch sieht gemäß der Vorgaben der genannten Gesetzeslage. <BR />Die „Dolomiten“-Quellen aus dem Spital sagen dazu, dass es in anderen Teilen Italiens vergleichbare Probleme gebe und dass man dort weniger rechtliche Hürden sehe. Dort werde argumentiert, dass die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Gefahr sei und Neuausschreibungen dieser Dienste möglich sein müssen. Nun sei jedenfalls nicht nur die Verwaltung des Sanitätsbetriebs, sondern auch die hohe Politik gefordert, denn ohne diese externen Fachkräfte sei z. B. der 24-Stunden-Bereitschaftsdienst für die Geburtenabteilung negativ betroffen – so die Befürchtungen von Krankenhaus-Insidern. Die Rede ist von einem „Rattenschwanz“ an Folgen, die auf das Krankenhaus und damit die Bevölkerung des Vinschgau zukämen.<h3> <h3> Aktuelle Aufträge laufen bis Ende 2024</h3> </h3>Nun werden also alle Hebel in Bewegung gesetzt werden müssen, um zu schauen, wie das Problem schnell gelöst werden kann. Neues (fixes) Personal zu finden, sei gerade im Vinschgau sehr schwierig, sagt Irene Pechlaner und verweist auf die nahe Schweiz, welche wie ein Magnet Fachpersonal und darunter leider auch viele Vinschger und Vinschgerinnen abzieht. Ob dann Freiberufler gefunden werden oder vielleicht doch eine Neuausschreibung möglich sein sollte – bei rechtlicher Klärung bzw. eventuell politischer Intervention in Rom – werden die nächsten Monate zeigen. Die Beauftragungen der aktuellen 2 Fachärzte-Unternehmen enden mit Jahresende.