So effizient die Carabinieri auch ermittelt haben, so hohe Strafen die Justiz für Wohnungseinbrüche auch vorsieht: Dank einer Regelung müssen sich die 2 albanischen Staatsbürger nicht mehr vor Gericht verantworten. <BR /><BR />Art. 13, Absatz 3quater des Einheitstextes zur Einwanderung sieht nämlich vor, dass der Richter das Strafverfahren gegen einen Angeklagten einstellen muss, sollte dieser ausgewiesen bzw. abgeschoben worden sein, noch bevor die Einleitung des Hauptverfahrens gegen ihn verfügt wurde. <BR /><BR />So geschehen im Fall der beiden Männer im Alter von 26 und 27 Jahren, die verdächtigt wurden, 69 Wohnungseinbrüche begangen zu haben – alle zwischen dem 13. November und dem 7. Dezember 2019. <h3> Autokennzeichen verrät die Täter</h3>Wie berichtet, hatten die Carabinieri die beiden Männer Ende Dezember 2019 festgenommen. Sie lebten in Verona, wohin sie nach ihren Beutezügen nach Bozen, Eppan, Kaltern, Leifers, Branzoll, Auer, Gargazon, Lana und Meran wieder zurückgekehrt sein sollen. Doch sie hatten einen Fehler gemacht: Sie hatten immer dasselbe Auto verwendet.<BR /><BR /> Meist waren sie zwar schon wieder weg, wenn die Wohnungsbesitzer heimkamen, den Einbruch entdeckten und Alarm schlugen. Doch ein Mann hatte kurz nach einem Einbruch verdächtige Personen in ein Auto steigen gesehen und sich einen Teil der Kfz-Nummer gemerkt. <h3> Bei Rückkehr vor Gericht</h3> Das Kennzeichen führte die Carabinieri nach Verona und zu den Verdächtigen, auch ein Teil der Beute konnte sichergestellt werden.<BR />Die beiden Männer saßen 6 Monate lang in Beugehaft im Gefängnis, währenddessen wurde die Einleitung des Hauptverfahrens gegen sie verfügt. Doch ihre Verteidiger Nicola Nettis und Corrado Faes machten fehlende Übersetzungen von Gerichtsakten geltend und dass ihre Mandanten kein Italienisch verstünden. Die Fallakte ging also wieder zurück an die Staatsanwaltschaft. <BR /><BR />In der Zwischenzeit wurden die Männer aber ausgewiesen. Als es zur erneuten Einleitung des Hauptverfahrens kam, waren sie längst außer Landes. Damit blieb dem Richter im Sinne des Einheitstextes zur Einwanderung nur eine Option: das Strafverfahren gegen die Männer einzustellen. Sollten sie allerdings auf italienisches Staatsgebiet zurückkehren und aufgegriffen werden, müssten sie sich doch noch für die ihnen angelasteten Taten verantworten.<BR />