Die Wunden am Hals der Frau zeigen, wie sich die Bluttat möglicherweise abgespielt hat.<BR /><BR /><BR /><BR />Wie gestern durchsickerte, deutet der Zustand des Leichnams von Laura Perselli darauf hin, dass die 68-Jährige schon seit dem Abend ihres Verschwindens am 4. Jänner in der Etsch gelegen haben könnte – was die Ermittler bisher auch angenommen hatten. <BR /><BR />Am Körper der Frau sollen keine Abwehrverletzungen festgestellt worden sein. Dies könnte zum einen darauf hindeuten, dass sie den Täter kannte bzw. nicht davon ausging, dass sie vom ihm etwas zu befürchten hätte. <BR />Zum anderen könnte es ein Hinweis darauf sein, dass der Täter dem Opfer kräftemäßig überlegen war bzw. dass Perselli von dem Angriff völlig überrascht worden ist und somit vermutlich keine Chance mehr hatte, zu reagieren und sich zu wehren. <BR /><BR />Es sind also mehrere Szenarien möglich; diese dürften im Rahmen der weiteren Ermittlung anhand der sichergestellten Fundstücke bzw. Beweismittel widerlegt oder untermauert werden. <BR /><BR /><BR /><b>Tat war wohl gut geplant</b><BR /><BR /><BR />Die Wundmale am Hals von Laura Perselli geben zudem Hinweise auf das Tatwerkzeug. Die Frau dürfte mit einem Seil stranguliert worden sein. Für die Ermittler lässt diese Erkenntnis noch weitere mögliche Rückschlüsse zu – allen voran, dass der Tat eine gewisse Planung zugrunde gelegen haben dürfte. Ein Seil gehört allgemein nicht zu den Gegenständen, die sich zufällig in greifbarer Nähe befinden. Auch könnten die Ermittler aus der Verwendung eines Seils eine Tötungsabsicht ableiten, da dabei zumindest in Kauf genommen wird, dass das Opfer ersticken könnte.<BR /><BR />Ins Bild passt, dass in der Wohnung der Familie Neumair in Bozen auch eine Bergausrüstung gefunden wurde. Ob diese Ausrüstung auch ein Kletterseil beinhaltet, ist vorerst nicht bekannt. <BR /><BR />Die Verteidigung von Benno Neumair, der unter dem dringenden Verdacht, seine Eltern Peter Neumair und Laura Perselli getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, wartet indes auf die Entscheidung des Kassationsgerichtes über die Beschwerde gegen die Festnahme ihres Klienten. Für Benno Neumair gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.