Hintergrund des Verfahrens war ein Gesuch Durnwalders aus dem an die Agentur der Einnahmen, mit dem er die ratenweise Rückzahlung von 26.918,41 Euro beantragte. Es handelt sich dabei um die Summe, zu deren Rückzahlung er im zweiten Sonderfonds-Verfahren am Rechnungshof verurteilt worden war. Durnwalder hatte die Ratenzahlung mit seiner finanziellen Situation begründet und entsprechende Unterlagen eingereicht. Die Agentur der Einnahmen genehmigte das Ansuchen – doch die Staatsanwaltschaft hegte Zweifel.<BR /><BR />Die Finanzpolizei überprüfte Durnwalders Vermögensverhältnisse und kam zu dem Schluss, dass dieser seine Lage womöglich nicht vollständig oder korrekt dargestellt habe. Die Anklage lautete daher auf mittelbare Falschbeurkundung in einer öffentlichen Urkunde durch eine Privatperson (Art. 483 StGB). Der Vorwurf: Durnwalder habe im Gesuch nicht die ganze Wahrheit über seine finanzielle Situation angegeben.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1153449_image" /></div> <BR /><BR /> <video-jw video-id="8RC5wxqH"></video-jw> <BR /><BR /><BR />Doch die Verteidigung hielt dem entgegen, dass Durnwalder umfassende Unterlagen beigefügt habe – von Steuererklärungen über Mietverträge bis hin zu Kontoauszügen. „Auch wenn jemand Geld auf der Bank hat, steht ihm das Recht auf Ratenzahlung zu, wenn er einen Finanzplan einzuhalten hat“, erklärte sein Anwalt Gerhard Brandstätter gegenüber den „Dolomiten“. Und Verpflichtungen hat Durnwalder viele: Über 385.000 Euro im ersten Sofo-Verfahren sowie weitere 468.125 Euro im Verfahren rund um Abschussgenehmigungen von Murmeltieren und anderen Wildtieren. Beides zahlt er derzeit in monatlichen Raten von 3.300 bzw. 5.000 Euro ab.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1153452_image" /></div> <BR /><BR /><b>Durnwalder selbst sagte nach dem Freispruch zu STOL: „Das ist eine Erleichterung, denn jeder behängende Prozess ist eine Belastung – vor allem, wenn man der Meinung ist, man wird für etwas angeklagt, was einfach nicht der Realität entspricht.“</b> (Die vollständige Reaktion sehen Sie im Video oben.)<BR /><BR /><BR />Das Gericht bestätigte nun seine Sichtweise: Keine Straftat, kein Schuldspruch. Damit ist auch dieses Kapitel der langwierigen Sonderfonds-Aufarbeitung vorerst abgeschlossen – zumindest juristisch.<BR /><BR />Die Urteilsbegründung soll in 90 Tagen vorliegen.