<BR />Sobald Schnee, Matsch oder Eis die Straßen bedecken, gilt in Südtirol: Ohne Winterausrüstung darf kein Fahrzeug unterwegs sein. Auf allen Staats- und Landesstraßen müssen Autos, Lkw und Busse bei winterlichen Verhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein. Alternativ können Schneeketten oder eine gleichwertige, behördlich zugelassene Vorrichtung montiert werden.<BR /><BR />Diese Verordnung hat ständige Gültigkeit. Damit Verkehrsteilnehmer davon Kenntnis nehmen, werden entsprechende Verkehrsschilder auf den Straßen angebracht. Werden diese Schilder vom Straßendienst entfernt oder verdeckt, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.<h3> Bozen und die gesamte A22</h3> Besonders streng sind die Vorschriften auf der Brennerautobahn A22 und im Stadtgebiet von Bozen: Dort gilt vom 15. November bis 15. April eine generelle Winterausrüstungspflicht – unabhängig davon, ob tatsächlich winterliche Straßenverhältnisse herrschen. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1236630_image" /></div> <BR /><BR /><b>Das bedeutet:</b> Fahrzeuge müssen entweder mit Winterreifen ausgestattet sein oder passende Antirutschvorrichtungen, wie etwa Schneeketten, mitführen. In der Landeshauptstadt kommt zudem ein spezielles Fahrverbot hinzu: Motorräder und Mopeds dürfen bei Schnee, Eis oder Glätte nicht auf die Straße.<h3> Achtung in Österreich: Pflicht bereits seit 1.11.</h3>Auch in Österreich ist Vorsicht geboten. Für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen besteht dort zwischen dem 1. November und dem 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Dies gilt für ganz Österreich, auf Autobahnen sowie auch auf allen Staats- und Landesstraßen.<h3> Versicherung und Strafen bei Nichtbeachtung</h3>Verstöße gegen die Winterausrüstungspflicht können mitunter teuer werden: Je nach Art des Vergehens sind Bußgelder zwischen 42 und 365 Euro fällig. Zudem riskiert man Ärger mit der Versicherung. Zwar übernimmt die Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden, kann anschließend jedoch Regress beim Unfallverursacher fordern. Ob und in welchem Ausmaß, wird in jedem Fall individuell geprüft – ein Gutachten liefert die Grundlage für die Beurteilung. <BR /><BR />Auch bei Vollkaskoversicherungen kann die Leistung verweigert werden, wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet war. Kurz gesagt: Wer auf Sommerreifen in den Winter startet, fährt nicht nur riskant, sondern auch auf dünnem Eis – versicherungstechnisch gesehen.<h3> 3 Fragen an Reifenhändler Markus Thurner</h3><b>Nach wie vielen Jahren sollte man Winterreifen tauschen?</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Markus Thurner (im Bild): Je nachdem, wie man sie lagert, aber generell gilt: Bis zu fünf Jahre, danach würde ich dringend einen Neukauf empfehlen. <BR /><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz><b>Sind Ganzjahresreifen eine gute Alternative zu Winterreifen?</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Thurner: Wenn man nur im Stadtverkehr unterwegs ist, können diese funktionieren. Laut Gesetz sind Ganzjahresreifen das ganze Jahr zulässig – in der Praxis sind sie jedoch nur ein Kompromiss. Speziell im Winter, wenn jemand am Berg wohnt oder auch nur hin und wieder auf höher gelegenen Straßen unterwegs ist, würde ich definitiv zu Winterreifen raten. <BR /><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz><b>Wie lagere ich Sommerreifen bis April richtig?</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Thurner: Am besten ist es, Sommerreifen liegend und aufeinander aufgestockt zu lagern – in einem dunklen und trockenen Raum. Wichtig ist, dass sie keine direkte Sonneneinstrahlung abbekommen, da der Gummi durch die Wärme spröde wird. Nach der Wintersaison sind sie so gelagert, gleich gut wie vor dem Wechsel. <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/video/media/winterreifen-das-muessen-sie-wissen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Das ganze Video zum Thema „Winterreifen: Das müssen Sie wissen“ finden Sie hier. </a>