Mittwoch, 12. August 2020

Wintergärten ade: Bestimmungen zur Errichtung nicht mehr gültig

Mit dem neuen Landesgesetz „Raum und Landschaft“, welches am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, wurden die Südtiroler Wintergärten abgeschafft. Um genauer zu sein, sind die Bestimmungen für die Errichtung von Wintergärten, welche nicht zur Berechnung der Baumasse herangezogen werden, durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr anwendbar.

Wintergärten dürfen künftig nur mehr gebaut werden, wenn ausreichend Wohnkubatur zur Verfügung steht.









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