Wie die Verbraucherzentrale Südtirol informiert, geht die Ära der typischen Südtiroler Wintergärten, die nicht zur Wohnkubatur zählen, nun zu Ende. 1993 wurde die Möglichkeit eingeführt, einen Wintergarten zu errichten, ohne dass dieser zur Baumasse zählte. Eine Besonderheit, die es in dieser Form sonst nirgends gab.<BR /><BR />Für Haus- und Wohnungsbesitzer, die künftig einen Wintergarten errichten möchten, bedeutet dies, dass ein solcher nur mehr gebaut werden kann, wenn ausreichend Baumasse zur Verfügung steht. Wer bereits eine „typische“ 110-Quadratmeter- Wohnung im geförderten Wohnungsbau besitzt, sollte vorab auch mit dem Amt für Wohnbauförderung abklären, ob der Wintergarten überhaupt errichtet werden darf.<BR /><BR />Weitere Infos rund ums Bauen und Sanieren sind in den Infoblättern und auf der <a href="https://www.consumer.bz.it/de" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Webseite der Verbraucherzentralen</a> zu finden. <BR /><BR />Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils montags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!).<BR />