Darauf weisen die Freiheitlichen in einer Anfrage im Landtag an die Landesregierung hin. Diese Vorgaben sind für die Südtiroler Verkehrsteilnehmer bindend, betont Landesrat Florian Mussner in seinem Antwortschreiben an die Freiheitlichen.„Das Transportministerium hat mit Rundschreiben vom 17. Jänner 2014 eine Anweisung erlassen, auf Grund derer es zwar erlaubt ist, Fahrzeuge auch in den Sommermonaten mit Winterreifen auszurüsten, allerdings nur wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens jenem entspricht, der auf der Zulassungsbescheinigung für Reifen angegeben ist“, so Mussner. Hingegen dürften im Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. Mai die am Fahrzeug montierten Winterreifen auch einen niedereren Geschwindigkeitsindex haben als jener, der in der Zulassungsbescheinigung aufscheine, jedoch nicht niederer als Q (160 km/h).„Diese Weisung ist auch für Südtiroler Verkehrsteilnehmer bindend. Bei Zuwiderhandeln können die Ordnungskräfte gemäß Artikel 78 des Straßenverkehrsgesetzes eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 419,00 Euro bis 1.682,00 Euro zuzüglich dem Entzug der Zulassungsbescheinigung verhängen, worauf das Fahrzeug bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge einer Sonderhauptuntersuchung unterzogen werden muss“, betont der Landesrat.Es werde deshalb allen Fahrzeughaltern angeraten, nur solche Reifen am Fahrzeug zu montieren, die den geltenden Bestimmungen entsprechen. Das Kraftfahrzeugamt der Abteilung 38 - Mobilität habe mit Hinblick auf die besonderen klimatischen Verhältnisse in Südtirol die Gewährung einer Ausnahmeregelung beantragt, allerdings sei diese vom Transportministerium nicht gewährt worden.