Das Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht soll grundsätzlich klären, ob die Wirecard-Aktionäre Schadenersatzansprüche haben. Hauptsächliche Zielscheibe der Klagen ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die Bilanzen des 2020 kollabierten Dax-Konzerns testierte. Beim früheren Wirecard-Chef Markus Braun und anderen ehemaligen Managern des insolventen Zahlungsdienstleisters ist nach allgemeiner Einschätzung nicht mehr viel Geld zu holen.<h3> Musterkläger verlor eine halbe Million Euro</h3>Als Musterkläger ausgesucht hat der 1. Zivilsenat des Gerichts einen hessischen Bankkaufmann, der eine halbe Million Euro mit Wirecard-Papieren verloren hat. Auf Schadenersatz geklagt hatten Ende vergangenen Jahres knapp 8.700 Anleger, weitere 19.000 haben Ansprüche angemeldet, ohne selbst zu klagen.<h3> Gericht hat Hoffnungen bereits gedämpft</h3>Doch in dem Musterverfahren war von Beginn an offensichtlich, dass es Meinungsverschiedenheiten zwischen beteiligten Anwälten gab. Abgesehen davon hatte das Bayerische Oberste Landesgericht im Februar die Hoffnungen der Aktionäre gedämpft: In einer ersten Teilentscheidung hieß es, dass im Kapitalanleger-Musterverfahren keine Schadenersatzansprüche gegen EY vorgebracht werden könnten. Allerdings hatte der Senat ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Aktionäre ihre Forderungen in separaten Gerichtsverfahren geltend machen könnten.<BR /><BR />Das Musterverfahren läuft parallel zum Wirecard-Strafprozess, in dem sich der seit bald fünf Jahren in Untersuchungshaft sitzende Braun und zwei Mitangeklagte seit Dezember 2022 wegen Bandenbetrugs und anderer Vorwürfe verantworten müssen.