Auf eineinhalb Jahre bedingte Haft beläuft sich der Vergleich, den Richterin Silvia Monaco am Montag für Kritzinger abgesegnet hat. Für insgesamt 26.966 Euro wurde die Einziehung verfügt, rund die Hälfte davon war schon kurz nach seiner Festnahme beschlagnahmt worden. Auch übernimmt Kritzinger seinen Anteil an den Verfahrensspesen – genauer gesagt 10.000 Euro für die ihn betreffenden Abhörungen. Bekanntlich hatten für Peter Kritzinger, damals der Zuständige für ordentliche Instandhaltungen beim Wohnbauinstitut (Wobi), am 10. Juni 2010 die Handschellen geklickt. Verhaftet wurde auch Stefano Grando, damals Direktor des Wobi-Mieterservices für den Raum Bozen, das Überetsch und Unterland, sowie mehrere Wobi-Mitarbeiter und Unternehmer. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft reichen von Betrug über Bestechung unter erschwerenden Umständen bis zur Erpressung im Amt. Während für einige Verdächtige die Einstellung der Erhebung beantragt und für andere – darunter Grando – die Einleitung des Hauptverfahrens beantragt wurde, haben der Unternehmer Alessandro Zerbini und Peter Kritzinger den Vergleichsweg gewählt – was sich für letzteren jetzt als Schuss nach hinten erweisen könnte. Pensionsreform machte Strich durch die RechnungKritzinger hätte im April – fast zeitgleich mit Rechtskraft des Vergleiches – in den Ruhestand treten können. Er hätte also keinerlei disziplinarische Konsequenzen von Seiten des Wobi befürchten müssen. Inzwischen ist aber die Pensionsreform der Regierung Monti in Kraft getreten, und nach neuer Berechnung muss Kritzinger noch zwei Jahre arbeiten. Ob er dies weiterhin beim Wobi tun wird, ist jedoch fraglich: Sein Arbeitgeber prüft nämlich, inwieweit Disziplinarmaßnahmen wie eine Suspendierungen oder Enthebung vom Dienst möglich sind. Zwar ist ein Vergleich keine Verurteilung, wird aber immer öfter – beispielsweise in einem Entscheid des Rechnungshofes vom vergangenen September – als Verurteilung eingestuft. Apropos Rechnungshof: Bekanntlich hat auch dieser Kritzinger im Visier, und eine mögliche Forderung für erlittenen Imageschaden des Wobi könnte sehr teuer werden.rc/D