Die Kommission hatte im Dezember 2023 vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfs abzusenken. Die Rückkehr des Raubtiers in EU-Regionen, in denen es seit langem nicht mehr anzutreffen war, habe ebenso wie die Zunahme seiner Populationen in neuen Gebieten zu Schwierigkeiten und Konflikten geführt, begründete die Kommission ihre Entscheidung. <BR /><BR />Nach Angaben der Kommission gibt es in Europa über 20.000 Wölfe, deren Populationen und Verbreitungsgebiete wachsen.<BR /><BR />Die heute abgesegnete Aktualisierung passt die Richtlinie an die aktualisierte Berner Konvention an, das internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen in Europa. <h3> Mitgliedstaaten müssen aber weiterhin „den günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes sicherstellen</h3>Nach der Zustimmung der EU-Staaten im September 2024 brachte die EU einen Abänderungsantrag für die Konvention ein, der im Dezember angenommen wurde. Der Wolfsschutzstatus in der sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) wurde nun gesenkt, um ihn der Berner Konvention anzugleichen.<BR /><BR />Laut EU-Parlament, das auch grünes Licht für schnellere Wolfsabschüsse gegeben hatte, müssten die Mitgliedstaaten aber weiterhin „den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes sicherstellen“ und dürften den Wolf in ihrer nationalen Gesetzgebung als streng geschützte Art einstufen und strengere Maßnahmen zu seinem Schutz ergreifen. <BR /><BR />Das EU-Gesetz wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.