Das Arbeitsgericht in Bozen hatte die getrennten Rangordnungen für diskriminierend und menschenrechtsverletzend erklärt. "Der Europäische Gerichtshof hat uns allerdings Recht gegeben und bestätigt, dass die Trennung der Ranglisten zulässig ist", so Landeshauptmann Luis Durnwalder am Montag. Die Landesregierung hat daher beschlossen, auch auf der Grundlage des EUGH-Urteils vor Gericht darauf zu pochen, dass das Bozner Urteil revidiert wird.