Das Land Südtirol kann – auf der Grundlage des neuen Landesgesetzes – 65 Prozent der Kosten für die Sanierung von Altbauten tragen – unter der Bedingung, dass die Eigentümer die sanierten Wohnungen 30 Jahre hindurch um wenigstens fünf Prozent günstiger vermieten, als der „Landesmietzins“ es vorgibt.<BR /><BR />Bei Neubauten – auch bei gänzlichem Abbruch und Wiederaufbau – beträgt die Förderung immerhin noch 55 Prozent, wobei für die Vermietung die gleichen Bedingungen gelten.<BR /><BR />Franz Kripp, der für verschiedene Rechtsträger der Diözese 547 Wohnungen (diese gehören nicht den Pfarreien) verwaltet, sieht aufgrund der neuen Förderungen Spielräume für jene Pfarreien im Lande, die Immobilien oder Liegenschaften besitzen.<BR /><BR />„Bis jetzt hatten Pfarreien aus finanziellen Gründen so gut wie keine Chance, eine Sanierung anzugehen – jetzt könnten sie es ins Auge fassen“, sagte der Diözesanökonom am Freitag bei einem Pressempfang des Bischofs anlässlich des Gedenkens an den heiligen Franz von Sales.<BR /><BR />Für viele Pfarreien dürfte es trotzdem schwierig sein, selbst 35 oder 45 Prozent der Baukosten aufzubringen, und auch die Rückzahlung eines Darlehens ist angesichts des gesetzlich vorgeschriebenen geringen Mietzinses nicht leicht zu bewältigen.<BR /><BR />Dennoch käme Bewegung in die Sache, meint nicht nur Franz Kripp, sondern auch Andreas Mumelter, der Direktor des Diözesaninstitutes für den Unterhalt des Klerus, kurz DIUK.<BR /><BR />Ivo Muser sagte auf der Veranstaltung am Freitag, dass die Kirche keine Wohnbaupolitik mache, aber dort, wo sie Eigentümerin sei, Verantwortung übernehme. Dieser bischöfliche Satz darf durchaus als Hinweis oder Einladung an die heimische Wirtschaft interpretiert werden. Zuvor hatte auch Bozens Bürgermeister Claudio Corrarati die Unternehmer aufgerufen, sich um die Unterbringung „ihrer“ Arbeitskräfte zu kümmern.<BR /><BR />Nicht alle, aber doch etliche der 281 Südtiroler Pfarreien verfügen über Immobilien, die oft ungenutzt sind, weil sie einer Sanierung bedürften. Beiträge im Ausmaß von 65 oder 55 Prozent könnten das Wagnis einer Eigeninitiative erleichtern, aber auch Kooperationen – zum Beispiel über gemeinnützige Stiftungen – scheinen möglich: Hier die Pfarreien als Eigentümer alter, nicht mehr genutzter Immobilien oder Liegenschaften, dort Betriebe, die günstigem Wohnraum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen. <BR /><BR />„Wir haben bei den Förderungen bewusst die kirchlichen Einrichtungen miteinbezogen, weil wir um die Lage Bescheid wussten“, sagt Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair. Sie hoffe, dass gerade in Dorfkernen die Pfarreien daran denken, alte Pfarrhäuser für junge Familien bereit zu stellen. Pfarreien verfügten außerdem mitunter auch über Baugründe und die neuen Kriterien ermöglichten auch hier Eigeninitiative.<BR /><BR />Was die privaten Betriebe betrifft, so Mair, gebe es Bestrebungen, gemeinnützige Stiftungen zu gründen. „Klar ist, dass Spekulationen ausgeschlossen sind, weshalb einzelne Betriebe keine Förderungen erhalten “, so Mair. Wenn mehrere Betriebe eine Stiftung gründeten, passe es, vorausgesetzt, dass sich das geförderte Projekt nicht an eine geschlossene Zielgruppe richte, also nur an die Mitarbeiter der Betriebe, die das Projekt betreiben.