Die Strafen für zweckentfremdete Appartements sind mit bis zu 30.000 Euro happig. Zudem sollen externe Dienstleister die Webseiten von Plattformen wie „booking“ durchforsten.<BR /><BR />Mehr Wohnraum für Ansässige: Das ist das Ziel der Wohnbaureform, die vor drei Wochen in Kraft getreten ist. Dazu dreht das Land an vielen Schrauben. Die Wohnbauförderung steigt, das Bausparen wird erleichtert, Mitarbeiterunterkünfte können einfacher verwirklicht werden und die Konventionierung wurde ausgedehnt. <BR /><BR />Und zwar nicht nur auf neues Bauland, sondern auch auf den Bestand: Wer eine Förderung erhält, muss die Bindung „Wohnen für Ansässige“ eintragen lassen. Damit darf die Wohnung nur mehr von Personen bewohnt werden, die in Südtirol den Wohnsitz haben, hier arbeiten oder studieren.<h3> Schärfere Kontrollen stehen an</h3> Jetzt zieht das Land die Zügel auch bei den Kontrollen an. Die Landesregierung ermächtigt Landesrätin Ulli Mair heute, am Donnerstag ein Abkommen mit dem Regionalkommando der Finanzpolizei zu unterzeichnen. Gegenstand ist laut Beschluss eine Zusammenarbeit zur „Einhaltung der Gesetzmäßigkeit bei der Nutzung von konventionierten und geförderten Wohnungen sowie Wohnungen für Ansässige“. Die Finanzpolizei verfügt über Daten wie Steuererklärungen. <BR /><BR />Mit dem Abkommen verpflichtet sich das Land, „Daten, Nachrichten und Kontext-Analysen“ bereitzustellen. Auch <b>„qualifizierte Hinweise“ auf Missbräuche,</b> die das Land im Rahmen seiner Kontrollen über die Wohnbauaufsicht erlangt hat, sollen an die Finanz gehen – und zwar für drei Jahre.<h3> Künftig höhere Strafen</h3> Das Abkommen <b>unterstützt die personell unterbesetzte Wohnbauaufsicht</b>. „Aufgrund einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung kann das <b>Land externe Kontrolleure für alle Gemeinden </b>organisieren. Darunter fällt auch, aber nicht nur, das Abkommen mit der Finanzpolizei“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. <BR /><BR />Wie aus dem Ressort Mair verlautet, werden zudem externe Kontrolleure anvisiert, die Webseiten von Plattformen wie „booking“ durchforsten – um konventionierte Wohnungen auszumachen, die an Touristen vermietet werden.<BR /><BR />Mit der Wohnbaureform wurden die <b>Strafen empfindlich erhöht</b>. Steht eine Wohnung für Ansässige leer, wird eine Sanktion des zweieinhalbfachen Landesmietzinses pro Monat auferlegt. Wird eine Wohnung zweckentfremdet genutzt, droht eine Strafe von 10.000 Euro. Wird sie touristisch vermietet, sind 30.000 Euro Strafe fällig. <h3> Die Hintergründe</h3> Das Land hat seine Agentur für Wohnbauaufsicht, die nun mit der Finanzpolizei zusammenarbeitet. Sie wurde von fünf auf zehn Mitarbeiter verstärkt, die aber nicht alle gefunden wurden. Allemal wurden im ersten Halbjahr 63 Sanktionen verhängt. Das sind mehr als im gesamten Jahr 2024, wo es 47 waren. <BR /><BR />Derzeit können die Gemeinden der Agentur beitreten oder nicht. 34 Gemeinden sind nicht dabei, darunter einige touristische Hochburgen. Ab 2026 sind die Kontrollen der Agentur jedoch in allen Gemeinden bindend. <BR /><BR />Die häufigsten Verstöße bei konventionierten Wohnungen sind keine Meldung von Leerstand, Vermietung an Touristen und Überschreitung des Landesmietzinses.