Oberstes Ziel der Landesregierung bleibt weiterhin, dass Menschen mit Behinderungen in der eigenen Wohnung verbleiben und durch verschiedene Pflegedienste zu Hause unterstützt werden. Sollte dies nicht möglich sein und eine Unterbringung in einer speziellen Wohneinrichtung erforderlich sein, gelten ab 1. Jänner 2013 neue Richtlinien für ältere Menschen mit Behinderung.Künftig wird das 60. Lebensjahr als Richtwert für die „Pensionierung“ gelten, wobei zu berücksichtigen ist, dass bei Menschen mit Behinderung in der Regel die Alterungsprozesse früher eintreten. Dies bedeutet: Falls der Pflegebedarf der Menschen mit Behinderungen über 60 Jahre weiterhin gering ist und von den Fachkräften der Wohneinrichtungen weiterhin gedeckt werden kann, können die Bewohner auch weiterhin in der gewohnten Umgebung des Wohnheimes bleiben.Sollte sich allerdings der Pflegebedarf – besonders was die krankenpflegerischen Leistungen betrifft - deutlich erhöhen, ist eine Aufnahme bzw. ein Übergang in ein Wohnheim für Senioren möglich, da diese über spezialisierte Fachkräfte für die zunehmenden altersbedingten Beeinträchtigungen verfügen. Vorgesehen sind auch eigene Wohngruppen in einem Seniorenwohnheim pro Bezirk. Diese Wohngruppen werden aus höchstens acht bis zehn Personen mit Behinderungen bestehen. Dadurch soll die Kontinuität in der Betreuung gewährleistet werden.Im Rahmen der neuen Leitlinien werden auch die Tarifregeln für ältere Menschen mit Behinderung ab dem 60. Lebensjahr zwischen den Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und den Wohnheimen für Senioren angenähert. Ziel ist, dass einzig der effektive Betreuungsbedarf ausschlaggebend für die Art der Unterkunft ist.Neben den Leitlinien zum Wohnen enthält der Beschluss der Landesregierung auch Grundlagen zur sozialpädagogischen Begleitung von alt gewordenen Menschen mit Behinderungen: spezielles Wissen zu altersbedingten Beeinträchtigungen, methodische Ansätze zur Begleitung von Menschen mit Behinderungen sowie die Auseinandersetzung mit Sterben und Trauer in den Diensten.