Drei neue Modelle hat die Landesregierung am Montag beschlossen. Grundsätzlich wurde festgelegt, dass 700 Wohnungen für den Mittelstand (Kategorie 5) in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern gebaut oder saniert werden sollen, die restlichen 300 in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.Auf Bozen entfallen 330, auf Meran 120, auf Brixen 66 und auf Leifers 54 der geplanten Wohnungen.Anhand des jährlichen bereinigten Einkommens hat die Landesregierung eine fünfte Einkommensklasse festgelegt, für die derzeit eine Untergrenze von 39.000 und eine Obergrenze von 50.200 Euro gilt. Personen, die in diese Kategorie fallen, und bauen möchten, können künftig geförderten Baugrund erhalten . Wer nicht baut, sondern eine Wohnung kauft, erhält bis zu 13.000 Euro vom Land.Grundsätzlich können all jene, die über ein bereinigtes Einkommen zwischen 20.100 und 50.200 Euro verfügen, also der zweiten bis fünften Einkommensstufe angehören, sich in die Ranglisten eintragen lassen, sobald das Wohnbauinstitut oder andere gemeinnützige Institutionen - Wohnbaugenossenschaften oder Stiftungen - Wohnungs-Wettbewerbe ausschreiben.Von der Landesregierung vorgesehen ist hier ein Misch-Modell: Zuerst Mieten und dann kaufen. Einrichtungen ohne Gewinnabsichten (Wobi, Gemeinden, Genossenschaften, usw.) können mit Interessierten Verträge abschließen, die vorsehen, dass Wohnungen, nach zehn Jahren Miete zum Landesmietzins, von den Mietern gekauft werden. Bei Abschluss des Kaufvertrags wird eine Anzahlung fällig, die bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausmachen darf.„Wer einen solchen Vertrag unterschreibt, muss vorher mit dem Bauträger klären, wie hoch die Anzahlung ist. Das kann individuell ausgehandelt werden. Für die Anzahlung kann man auch den Zuschuss des Landes mitrechnen, der in der zweiten Kategorie 40.000 Euro und in der fünften Kategorie 13.000 Euro ausmacht“, erklärte der Landeshauptmann.Wer in einer solchen Wohnung freiwillig mehr zahle, als den Landesmietzins, bekomme dies als Akontozahlung für den Verkaufspreis nach zehn Jahren gutgeschrieben. Über diese freiwillige Mieterhöhung kann man die nach zehn Jahren fällige Verkaufssumme – wie bei einem Kredit – also bereits zum Teil abzahlen.“Rotationswohnungen“Ebenfalls von der Landesregierung vorgesehen ist das Modell „Rotationswohnungen“.„Das Wohnbauinstitut kann in diesem Fall 30 Prozent seiner Wohnungen in den 15 Südtiroler Gemeinden mit Wohnungsnot für zehn Jahre an Personen vergeben, die laut Einkommen zum Mittelstand gehören. Die Mieter zahlen zehn Jahre lang den Landesmietzins, müssen die Wohnung dann aber verlassen, um sie für andere freizumachen“, fasste Durnwalder den Beschluss der Landesregierung zusammen. Gedacht sei dieses Modell für junge Familien, die ein niedriges Einkommen haben. Für die zweite Einkommensstufe (20.100 bis 27.100 Euro) beläuft sich der Landesmietzins auf 6,16 Euro pro Quadratmeter. Bei der dritten, vierten und fünften Einkommensstufe wird dieser Zins um fünf, zehn bzw. 15 Prozent angehoben.Landesbeitrag für SanierungWeiters will das Land in den 15 Gemeinden wieder Landesbeiträge an jene zahlen, die Wohnungen sanieren und dann zwanzig Jahre lang zum Landesmietzins vermieten. „Dafür zahlt das Land maximal dem Bauträger 20 Prozent des konventionierten Baukostenwertes, der momentan bei 330 Euro pro Kubikmeter liegt und nicht mehr als 30 Prozent der effektiven Umbaukosten“, so Landeshauptmann Durnwalder. Wer eine solche Wohnung beziehe, erhalte keinen Mietkostenzuschuss des Landes mehr.stol