Mit einem am 15. Oktober veröffentlichten Beschluss gab das Gericht dem Antrag des Tierschutzvereins Lndc Animal Protection auf einstweiligen Rechtsschutz statt. <BR /><BR />Damit wurde die Wirksamkeit des Dekrets der Landesregierung ausgesetzt, mit dem der Abschuss eines dritten Wolfes in den Gemeinden Ulten und Kastelbell-Tschars genehmigt worden war. <BR /><BR />In seiner Begründung verwies das Gericht auf mögliche Mängel des am 11. September erlassenen Landesdekrets. Insbesondere sei nicht auszuschließen, dass nicht alle erforderlichen Überprüfungen vorgenommen worden seien. Zudem seien die Gründe für die Anordnung des Abschusses möglicherweise nicht ausreichend dargelegt worden.<BR /><BR /> Der Beschluss erging im Rahmen eines Rekurses, den die Tierrechtorganisation gegen den Landesplan zum Abschuss von bis zu drei Wölfen sowie gegen die daraufhin erlassenen Durchführungsdekrete eingebracht hatte. Die Aussetzung betrifft ausschließlich das Dekret zum Abschuss des dritten Wolfes. <BR /><BR />Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des gesamten Landesplans ist damit nicht verbunden. Diese wird im anschließenden Hauptverfahren geprüft. Die öffentliche Verhandlung dazu wurde für den 27. Jänner 2027 angesetzt.