<a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/gericht-bestaetigt-genehmigung-zur-entnahme-von-2-woelfen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet,</a> hat das Verwaltungsgericht am Samstag mit Präsidialdekret grünes Licht für die Entnahme der beiden Wölfe gegeben. Rechtsanwalt Paolo Letrari hat für die Tierschutzorganisationen LNCD, LAV und ENPA sofort einen Dringlichkeitsantrag an den Staatsrat in Rom gestellt, damit dieser das Präsidialdekret einstweilig aussetze. <BR /><BR />Doch das ist laut gestrigem Dekret der sechsten Sektion des Staatsrates rechtlich gar nicht möglich. Laut Art. 56, Absatz zwei, der Verwaltungsprozessordnung sei nämlich ein Einzelbeschluss wie das beanstandete Bozner Präsidialdekret „nicht anfechtbar“. <BR /><BR />Der Antrag auf dessen Aussetzung sei damit unzulässig – unabhängig von der von den Rekursstellern vorgebrachten Argumentation. Und selbst wenn dem nicht so wäre: Das Bozner Verwaltungsgericht befindet bereits am 9. September in kollegialer Zusammensetzung über die Aussetzung des Abschussdekretes, während beim Staatsrat der frühestmögliche Termin der 18. September wäre, heißt es in dem Entscheid. <BR /><BR />Somit ändert sich vorerst nichts an der Lage: Bis auf weiteres dürfen die beiden Wölfe von Planeil entnommen werden. <BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Haben Sie einen Fehler entdeckt? Geben Sie uns bitte Bescheid.</a>