<BR /><BR /><BR />Laut Informationen der Rekurssteller, unter anderem die Tierschutzorganisation Lav, wurde ihrem Antrag nicht stattgegeben. Die Tierschützer hatten unmittelbar, nachdem das Land Südtirol den Schutzstatus des Wolfes herabgesetzt und zwei Entnahmen verordnet hatte, einen Antrag eingereicht, um im Dringlichkeitsweg eine Aussetzung des Entnahmedekretes zu verfügen. <h3> „Tierrechtler haben nun schlechtere Karten“ </h3>Wildbeobachtungsstelle des Landes und staatliche Umweltbehörde ISPRA hatten bereits grünes Licht für das Dekret gegeben. Doch seit der Senkung des Schutzstatus' des Wolfes auf EU-Ebene und in der Folge auch auf Landesebene haben „Tierrechtler nun schlechtere Karten“ vor Gericht, hatte Jagdverband-Geschäftsführer Benedikt Terzer bereits vergangene Woche gegenüber s+ gesagt ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/neues-jagdgesetz-schlechtere-karten-fuer-wolf-und-tierrechtler" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Mehr dazu lesen Sie hier</a>). <BR /><BR />Und so kam es auch: Der Rekurs wurde abgewiesen. Damit bleibt das Entnahmedekret gegen zwei Exemplare im Obervinschgau aufrecht. Wie berichtet, waren dort auf einer Alm allein zwischen Mai und Juli dieses Jahres 31 Risse von Weidetieren verzeichnet. Die Forstbehörde bestätigte bei jedem von diesen, dass es sich um Wolfsangriffe handelte ( <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/vinschgau-zwei-woelfe-duerfen-geschossen-werden" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">STOL hat berichtet</a>).