Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region ist Südtirols neues Wolfsgesetz seit Freitag, 16. Juni, offiziell in Kraft. Für wie viele Wölfe Landeshauptmann Arno Kompatscher dann auch konkret den Abschuss verfügen wird und kann, muss sich weisen. <BR /><BR />Eine Simulation anhand der Wolfsrisse vom Vorjahr zeigt: Hätte es das Wolfsgesetz 2022 schon gegeben, hätten laut den im Gesetz vorgesehenen Kriterien ganze 2 Wölfe zum Abschuss freigegeben werden können.<BR /><BR />Landeshauptmann Kompatscher selbst hatte innerhalb der SVP-Landtagsfraktion verlauten lassen, dass es zwar bis zur ersten Abschussverfügung sicher eine ganze Weile dauern werde, die Verabschiedung des Gesetzes aber absoluten Vorrang haben müsse. Dem wurde dann auch Rechnung getragen, das Wolfsgesetz vergangene Woche durch den Landtag gepeitscht. Kompatscher selbst sprach in der Generaldebatte davon, dass mit diesem Gesetz das Problem sicher nicht aus der Welt geschaffen werde.<BR /><BR />Die Opposition stellte das Gesetz stets als reines Wahlzuckerle der SVP dar. Eine Simulation der Gesetzeskriterien mit den Rissen von Nutztieren aus dem Vorjahr scheint das nun zu untermauern. Demzufolge wären laut den vom Amt für Jagd und Fischerei auf Anfrage von Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) vorgelegten Zahlen einzig 3 Abschussverfügungen möglich gewesen.<h3> Abschüsse nur in 3 Gemeinden</h3>Nur in einer einzigen Gemeinde wurden nämlich die im neuen Wolfsgesetz vorgesehene Anzahl von mindestens 25 Nutztier-Rissen innerhalb von 4 Monaten gezählt. Einzig in der Gemeinde <b>Mühlwald</b> wurden im Vorjahr zwischen 20. Mai und 12. September insgesamt 30 Schafe gerissen. Hinzu kommen noch die 24 Schafe, die in der Mühlwalder Fraktion Lappach innerhalb von 23 Tagen Wölfen zum Opfer gefallen sind. Auch in diesem Fall hätte es für eine Abschussverfügung durch den Landeshauptmann gereicht, wurden hier doch weit mehr als die im Gesetz vorgesehenen 15 Nutztiere innerhalb nur eines Monats vom Wolf gerissen.<BR /><BR />Den Abschuss eines dritten Wolfes hätte Kompatscher im Vorjahr in der Gemeinde <b>Prags</b> anordnen können. Dort wurden innerhalb von nur 2 Tagen 2 Rinder von Wölfen gerissen. Laut Wolfsgesetz darf der Abschuss verfügt werden, wenn innerhalb von 4 Monaten in einem Gebiet 2 Rinder, Pferde oder Lamas vom Wolf gerissen werden. <h3> „Ist nur Teillösung des Problems“</h3>In allen anderen Gemeinden des Landes hätten Bauern und Bürger weiter mit dem Wolf leben müssen. Dabei sieht das Gesetz die Möglichkeit für eine Abschussverfügung auch in solchen Fällen vor, wenn innerhalb von 4 Monaten mindestens 8 Nutztiere vom Wolf gerissen werden nachdem „bereits früher Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren“ Welchen Zeitraum das „früher“ umfasst, wird allerdings nicht näher definiert. <BR /><BR /> „Dieses Gesetz, sofern kein Wahlkampfgag, bringt nur dann etwas, wenn es auch rigros ausgereizt wird und der Landeshauptmann stramm über Abschüsse verfügt“, sagt Leiter Reber. Er erwarte sich, dass es im heurigen Sommer schon einige geben müsse. Andernfalls mache sich der Landeshauptmann unglaubwürdig, so Leiter Reber. <BR /><BR />Er ist dennoch überzeugt, dass es sich bei einem Gesetz, das nur auf Rissen und Problemtieren fuße, nur um eine Teillösung handle. „Der einzige vernünftige Weg ist ein Schutz der Weidewirtschaft vor dem Wolf nach schwedischem und finnischem Modell“, ist er überzeugt.<BR />