Sollten sich die Vorwürfe gegen den Wohnungsmieter bewahrheiten, leite das Wobi das Verfahren zum Widerruf der Wohnungszuweisung gegenüber dem Vertragsinhaber ein.„Das Verfahren hat die Auflösung des Mietvertrages und die Räumung zur Folge“, schreibt Konrad Pfitscher, der Präsident des Wohnbauinstituts in einer Presseausendung am Montag.„In keinem Fall toleriert das Institut, wenn Wohnungen für Straftaten genutzt werden“, so heißt es in der Mitteilung.Zurzeit liefen zudem drei weitere Verfahren gegen Wobi-Mieter – zwei wegen Drogenhandels, das andere wegen Prostitution.stol