Wie berichtet, hatte Staatsanwältin Luisa Mosna 15 Jahre Haft für den Lehrer und zehn Jahre für seine Frau (48) beantragt. Für sie hätten die Aussagen der Mädchen, die im geschützten Raum im so genannten Spiegelsaal angehört worden waren, eindeutig die Schuld der Eltern belegt. Laut Anklage seien beide Töchter – sie sind heute 20 und 24 Jahre alt – über Jahre Gewalt in jeder Hinsicht ausgesetzt gewesen. Beide Mädchen seien sowohl vom Vater als auch von der Mutter misshandelt und sexuell missbraucht worden. Die geringere Strafmaßforderung für die Mutter hatte Mosna damit begründet, dass die Frau Täterin, aber auch Opfer des 54-Jährigen gewesen und von ihm vergewaltigt worden sei. Nach dem gestrigen Urteilsspruch – zehn Jahre Haft für den Lehrer und fünf Jahre Haft für seine Frau – zeigte sich die Staatsanwältin zufrieden. Das Gericht sei der Argumentation der Anklage auf ganzer Linie gefolgt und habe die Aussagen der beiden Töchter als glaubwürdig eingestuft. Allerdings waren die Misshandlungen an der älteren Tochter verjährt, für Misshandlungen, die vor Mai 2006 an der jüngeren Tochter begangen worden seien, greift der Strafnachlass. Der Mutter gestand das Gericht außerdem die allgemein mildernden Umstände zu. Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen; auch haben sie ihr Anrecht auf eventuelle Unterhaltsbeiträge durch ihre Töchter im Alter verwirkt. Das Gericht hat jeder Tochter eine sofortige Anzahlung von 60.000 Euro auf die Schadenersatzsumme, die in der Folge ein Zivilgericht festlegen muss, zugesprochen. Auch müssen die Eltern die Prozesskosten tragen. Die Rechtsanwälte Thomas Pichler und Christine Mayr, die die beiden Töchter als Nebenkläger vertraten, zeigten sich mit dem Urteil ebenfalls zufrieden: Das Leid, das die Mädchen durchgemacht hätten, würden sie aber wohl ihr ganzes Leben lang nicht vergessen können. Nicola Nettis, der Verteidiger des Lehrers, wird gegen das Urteil berufen. Er und seine Mitverteidiger Christine Jöchler und Walter Andriolo hatten den vollen Freispruch für beide Angeklagte gefordert. Vor allem äußerten sie – angesichts des psychischen Zustandes der Mädchen – Zweifel an deren Glaubwürdigkeit. Das Urteil selbst sei – sofern das Gericht allen Anklagepunkten voll gefolgt sei, was erst die Urteilsbegründung zeigen werde – verhältnismäßig milde ausgefallen, so Nettis. Allerdings betonte er, dass es außer den Aussagen der Mädchen keinerlei Beweise gegeben habe.