SVP-Senatorin Julia Unterberger hat dazu zu Beginn der Legislatur einen Gesetzentwurf (neu) eingereicht, mit dem sie die Einführung des Hassdeliktes vorschlägt. Nachdem 76 ihrer Kollegen und Kolleginnen den Entwurf mit unterschrieben haben, rechnet sie ihm nicht nur gute Chancen aus, behandelt, sondern auch angenommen zu werden. <BR /><BR />Ihr Ziel: die Aufstachelung zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts bekämpfen. Die sozialen Medien seien dabei „zum wichtigsten Kanal für die Aufstachelung zu Hass und Verachtung“ geworden – „und zwar mit einem absolut alarmierenden Aggressionsniveau“. <BR /><BR /><i>Bevor Sie weiterlesen, stimmen Sie ab in unserer Frage des Tages!</i><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="289016" data-topic="interests-properties-sp" data-autoplay></div></div> <BR /><BR />Daher hält sie es für notwendig, „in unserer Gesetzgebung den Straftatbestand der Propaganda und der Aufforderung zur Begehung von Straftaten aus Gründen der Geschlechterdiskriminierung vorzusehen“; dies mit härteren Strafen für den Fall, dass die Tat mit telematischen Mitteln begangen wird. <BR /><BR />Das Parlament würde ein wichtiges Signal setzen, indem es den Verfassern solcher 'posts' mitteilt, dass sie sich, sobald ihre Identität festgestellt wird, einem Strafverfahren stellen und die geschädigten Personen entschädigen müssen“, argumentiert Unterberger. <BR /><BR />Der Gesetzentwurf würde den Straftatbestand des Geschlechterhasses einführen, mit Freiheitsstrafen je nach Schwere des Vergehens von bis zu einem Jahr und 6 Monaten bis hinauf zu 6 Jahren – mit einer Erhöhung des Strafmaßes um bis zur Hälfte, wenn die Straftat durch den Einsatz von Computern oder telematischen Hilfsmitteln begangen wird.