Die Gemeinden ersetzen den alten orangeroten Parkschein durch den neuen Europäischen Parkschein in blauer Farbe. Alle Personen, die über einen Zivilinvaliden-Parkschein verfügen, können den neuen europäischen Parkschein in ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wer den neuen Ausweis will, muss zunächst einen schriftlichen Antrag stellen – die Gesuchsformulare liegen bei den Gemeinden auf –, und ein aktuelles ärztliches Zeugnis vom Amtsarzt sowie eine Kopie vom Ausweis und ein Passfoto beilegen. Außerdem muss ein Zivilinvalide vorab bei Abgabe des Ansuchens auf dem Parkschein unterschreiben, weshalb er selbst in die Gemeinde kommen muss und nicht jemanden schicken kann.Zusätzlich zum blauen Parkschein muss eine Bestätigung vom Bürgermeister ausgestellt werden. Die Ausstellung des Parkscheins kann einige Tage dauern.Der Austausch erfolgt stufenweise und wird innerhalb der nächsten ein bis drei Jahre abgeschlossen.Der neue Schein ermöglicht Zivilinvaliden das Parken auf reservierten Plätzen im Inland und in den Mitgliedsstaaten der EU. Land arbeitet Leitlinien aus„Zurzeit arbeitet der zuständige Dienst im Südtiroler Sanitätsbetrieb an den medizinisch-technischen Regeln, nach denen in Zukunft ärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Zivilinvalidität ausgestellt werden müssen und nach denen das Weiterbestehen des Anrechtes überprüft wird. Damit wird der Anspruch auf einen europäischen Parkausweis für Zivilinvaliden klarer geregelt als bisher", erklärt Landesrat Richard Theiner. Sobald diese Leitlinien stehen, werden sie der Landesregierung zur Genehmigung unterbreitet und an die zuständigen Dienste im Gesundheitswesen und in den Gemeinden weitergeleitet, so Theiner. Die Leitlinien für die Ausstellung und Erneuerung des Parkausweises ermöglichten einen fließenden Übergang von der alten auf die neue Regelung.