Bauhofer ortet im Vertrag „gefährliche Lücken in der klaren Definition der gesundheitsbezogenen Aufgaben“. Im Vertrag sei nämlich nur von allgemeinen, nicht näher präzisierten und abgegrenzten Aufgaben die Rede. Zudem „ist auch völlig unklar, wer im Falle eines Zwischenfalls die Verantwortung trägt“, bemängelt sie. <h3> Bauhofer zweifelt an geplanten Änderungen</h3>Schleim absaugen oder die PEG-Sonde für die künstliche Ernährung aktivieren: Bauhofer hat ihre Zweifel, ob Mitarbeiter für Integration überhaupt gesundheitsbezogene Leistungen erbringen können und wenn ja, bis zu welchem Ausmaß. Alles in allem kämen diese Neuerungen de facto einer wesentlichen Änderung des Berufsbildes gleich – und über eine solche sei zwingend mit den Mitgliedern zu reden. Zeitlich wäre das auch gar kein Problem gewesen, sagt Bauhofer. Denn auch die Zulage von 20 Prozent für Mitarbeiter für Integration, die eine Sozialbetreuer- oder Pflegehelferausbildung besitzen, bei einer freiwilligen Übernahme dieser Aufgaben, greife erst mit September nächsten Jahres. „Man hätte also nicht solche Eile haben müssen und in Ruhe klären, welche gesundheitsbezogenen Leistungen dies sind und wer die Verantwortung trägt.“ <h3> Inflationsanpassung weiterer Kritikpunkt</h3>Doch für die Fachgewerkschaft ist dies nicht der einzige kritische Punkt: Bauhofer kritisiert auch, dass noch keinerlei Mittel für die Inflationsanpassung für den Zeitraum 2025–2027 vorgesehen sind. „Es besteht die reale Gefahr, dass die Löhne der öffentlich Bediensteten auch nach der Anpassung aufgrund der Inflation 2022–2024 angesichts der weiterhin steigenden Teuerung wieder sinken.“ Gemeinsam mit anderen Fachgewerkschaften hat CGIL/AGB den Vertragsentwurf nicht vorunterzeichnet, ASGB und GS schon.