Ob der erste Schlag – wie von Kiem betont – wirklich unabsichtlich erfolgt war, werde man laut gestern hinterlegter Urteilsbegründung aber wohl nie wissen.Zu sieben Jahren und zwei Monaten Haft hatte Richter Busato Stefan Kiem am 9. November des Vorjahres verurteilt. Kiem war angeklagt, am 31. Oktober 2010 in Nordheim seine Schwiegermutter Rosa Reiterer mit einem Hammer erschlagen zu haben. Dem Urteilsspruch gingen eine Reihe von Gutachten voraus, die klären sollten, ob Kiem zur Tatzeit zurechnungsfähig war. Wie Richter Busato in der Urteilsbegründung schreibt, belegten nicht nur die Gutachten, dass Kiem im Moment, als er auf seine Schwiegermutter losging, nicht er selbst war. Wie ferngesteuert habe er immer wieder auf die selbe Stelle eingeschlagen, mit unverändertem Kraftaufwand. Dies weise nicht – wie die Gutachterin der Staatsanwaltschaft erklärt hatte – auf ein Verbrechen im Affekt hin, sondern – wie der Gerichtsgutachter meinte – auf eine schwelende Störung in der Persönlichkeitsstruktur, die in diesem Moment durchgebrochen sei. Kiems Verteidiger hatten auf völlige Unzurechnungsfähigkeit plädiert. Diesem Antrag folgte der Richter nicht. Zu logisch, bedacht und klar sei die Abfolge von Kiems Handlungen nach dem gewaltsamen „Aussetzer“ gewesen. Der Richter folgte auch der Ansicht aller Sachverständigen, wonach Kiem unter entsprechender Betreuung absolut nicht gemeingefährlich sei. Deshalb bleibt Kiem bis zur Bestätigung des Urteils in letzter Instanz auf freiem Fuß, er darf nur nicht ausreisen. Seine Verteidiger wollen diese Maßnahme allerdings bald anfechten.Um auszuschließen, dass Kiem für jemand anderen die Schuld auf sich genommen haben könnte, hatte der Richter auch ein Gutachten über die Blutflecken auf Kiems Hemd aus der Mordnacht angeordnet. Die beiden Spritzer, die eindeutig Blut des Opfers waren, glichen jenen in dem Raum, in dem die Tat verübt wurde, aufs Haar. Auch Telefonabhörungen hätten belegt, dass niemand anderer bei der Tat zugegen oder daran beteiligt war, so Busato.rc/D