Zur Erinnerung: Belastet worden war der Meraner Rechtsanwalt von der Pflegerin Olga Barisheva. Sie hatte eine Rentnerin (92) betreut, Ladurner war der Sachwalter. Die Rentnerin hatte Barisheva in ihrem Testament 400.000 Euro vermacht. Barisheva behauptete, Ladurner sei der Drahtzieher gewesen, weil er über sie an das Geld kommen wollte. <BR /><BR />Das Bozner Landesgericht kam aber zum Schluss, dass Ladurner die Straftat nicht begangen hatte bzw. dass keine Straftat vorliegt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen den Freispruch ein und pochte darauf, Barisheva erneut als Zeugin anzuhören. Diese wurde aber nicht vorstellig bzw. war unauffindbar. <BR /><BR />2020 bestätigte das Oberlandesgericht in Bozen den Freispruch aus erster Instanz. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Kassationsbeschwerde ein, woraufhin das Höchstgericht verfügte, das Verfahren in Trient neu aufzurollen. <BR /><BR /><b>Kassationsbeschwerde nicht auszuschließen</b><BR /><BR />Indes hatte Interpol Barisheva in der Ukraine ausfindig gemacht, wo sie unter anderem Namen lebte. Die Zeugin wurde vorgeladen, aber wieder nicht vorstellig. Bei einer Einreise nach Italien riskiert Barisheva übrigens ihre Festnahme, da 3 Haftstrafen, die sie sich während ihrer Zeit in Südtirol eingehandelt hatte, inzwischen rechtskräftig sind. Auch behängt noch ihr Strafverfahren wegen falscher Anschuldigungen gegen Thomas Ladurner. <BR /><BR />Bis zum vorletzten Verhandlungstag am 20. April lag auch die Möglichkeit einer neuerlichen Fahndung nach der Frau im Raum, zumal die Generalstaatsanwaltschaft auch vor dem Oberlandesgericht Trient die Einvernahme der Zeugin beantragt hat. Doch das Richterkollegium gab gestern dem Antrag von Fabrizio Francia auf Freispruch statt – und erklärte Thomas Ladurner damit zum dritten Mal für nicht schuldig.<BR /><BR /> Aber der Kampf, den Ladurner und sein Verteidiger 5 Jahre lang ausgefochten haben, könnte noch nicht vorbei sein: Die Generalstaatsanwaltschaft könnte erneut Kassationsbeschwerde gegen den Freispruch einlegen. Weshalb das Richterkollegium den Freispruch bestätigt hat, wird man indes in 30 Tagen erfahren – bis dahin soll die Urteilsbegründung vorliegen.