Endlich geht es wieder ohne Quarantänepflicht über die Grenze!<BR /><BR /><BR /><BR />Am Mittwoch, 19. Mai, ist die sogenannte Phase 1 des Grünen Passes in Österreich gestartet – Geimpfte, negativ Getestete und Geheilte dürfen ohne Quarantäne einreisen. An Pfingsten erwarten die österreichische Regierung und das Bundesland Tirol ein erhöhtes Reiseaufkommen. <BR /><BR />Um Missverständnisse und Verzögerungen im Laufe der Grenzkontrollen bestmöglich vorab auszuräumen, sollten Einreisende noch vor dem Grenzübertritt eine elektronische Registrierung durchführen. Das sogenannte „Pre-Travel-Clearance-Formular“ kann unter https://entry.ptc.gv.at/ frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen oder in Ausnahmefällen vor Ort bei der Grenze ausgefüllt werden – „wir empfehlen Reisenden jedoch dringendst, das Formular bereits vorab online zu befüllen, um Staus und Grenzwartezeiten bei der Einreise zu vermeiden“, sagt Landespolizeidirektor Edelbert Kohler. „Ausgenommen sind ausschließlich Durchreisende oder der Transit“, ergänzt Elmar Rizzoli, Leiter des Einsatzstabes Corona.<BR /><BR />Wer sich aber im Bundesland Tirol bzw. in Österreich aufhalten will, muss – neben der elektronischen Registrierung – mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: <BR /><BR /><BR />Für <b>Getestete</b>: Die Nachweismethode bestimmt die Dauer der Gültigkeit eines negativen Ergebnisses. Demnach darf ein negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein und ein negativer Antigen-Abstrich muss maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt werden. Dies dürfte laut dem Leiter des Bürgertelefons, Markus Rauch, auch für Nasenflügeltests gelten – solange sie in einem der Testzentren in Südtirol durchgeführt wurden. <BR /><BR /><b>Genesene</b> müssen eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen 6 Monaten erfolgte und bereits abgelaufene Corona-Infektion vorweisen – für 3 Monate gültig ist auch ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper.<BR /><BR />Für <b>Geimpfte</b> gilt: Wem die erste Dosis verabreicht wurde, darf 22 Tage später und bis maximal 3 Monate ab dem Tag der Impfung ohne Test einreisen – dafür benötigt man einen Nachweis der erfolgten ersten Teilimpfung vonseiten des Impfzentrums bzw. des Südtiroler Sanitätsbetriebs. Nach der zweiten Teilimpfung wird die Frist um weitere 6 Monate verlängert – dann kann man bis zu 9 Monate nach der ersten Dosis ohne Test nach Österreich fahren. <BR /><BR />Hier die grafische Darstellung:<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="643622_image" /></div> Nach der Staatsgrenze winkt freilich nicht die grenzenlose Freiheit. Denn Österreich lockerte zwar ab Mittwoch viele Corona-Bestimmungen, aber eine Reihe von Regeln bleiben gültig. So muss weiterhin fast überall der <b>Mindestabstand</b> von zwei Metern eingehalten werden, Ausnahmen gibt es etwa bei Geschäften, wo pro Kunde eine Fläche von mindestens 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen muss.<BR /><BR />Wer dagegen zum Beispiel in einem <b>Restaurant</b> in Innsbruck zu Mittag essen will, muss sich an die Drei-G-Regel halten: Zutritt haben nur getestete, genesene oder geimpfte Personen. Das muss wie beim Grenzübertritt nachgewiesen werden. Abseits der Tische gilt Maskenpflicht. Ab 15 Minuten Aufenthalt müssen die Gäste außerdem registriert werden. Speisen und Getränke dürfen nur am Sitzplatz konsumiert werden, bei Imbiss- und Gastronomieständen an Verabreichungsplätzen auch im Stehen. Um 22 Uhr ist in allen Lokalen Sperrstunde. <BR /><BR />Die Drei-G-Regel gilt auch für <b>Hotelbetriebe</b>, die ab heute wieder aufsperren dürfen. In der reinen Beherbergung reicht ein einziger Eintrittstest für den gesamten Aufenthalt. In allgemein zugänglichen Räumen gilt die Maskenpflicht. <BR />