Der Brunecker Bürgermeister, Hotel- und Aprés-Ski-Betreiber <b>Bruno Wolf</b> ist überzeugt: In Südtirol werden Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen ausreichend kontrolliert.<BR /><BR />Ein Lokal wie „Le Constellation“ mit nur einem Ausgang dürfte man in Südtirol nicht betreiben, meint Wolf. Aus eigener Erfahrung kann der Brunecker Gastwirt auch über die Kontrollen berichten, die in seinem Aprés Ski (Tenne) durchgeführt werden: Brandschutzkontrolle alle sechs Monate, weiters eine Erdungskontrolle, eine statische Kontrolle und eine Kontrolle der Rauchmeldeanlage. Ein Brandmeister aus Deutschland – auf Urlaub in Südtirol – habe ihm bescheinigt, dass sein Haus in punkto Brandschutz beispielhaft sei. <BR /><BR />Auch der Vorsitzende der Privatzimmervermieter, <b>Hannes Gasser</b>, Inhaber und Geschäftsführer von Brandnamic, sieht Südtirol in punkto Brandschutz international auf einem ganz hohen Level. „Wir haben bereits beim Bau sehr rigide urbanistische Vorschriften. Im Süden Italiens sind die Spielregeln hingegen andere.“ Er habe Häuser gesehen, „wo kein Fluchtweg aufgezeichnet war und wo ich keinen Feuerlöscher und keine Brandschutztüren gesehen habe“, erzählt Gasser.<BR /><BR />Laut dem Direktor des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV), <b>Raffael Mooswalder</b>, werden Brandschutzkontrollen in den Bars durch qualifizierte Wartungstechniker vorgenommen. „Dabei werden unter anderem die Feuerlöscher, Fluchtwegebeschilderungen und die Elektroanlage überprüft. Weiters führt der Betreiber selbst jährliche und monatliche Kontrollen durch, welche im Brandschutzregister festgehalten werden müssen. Jede Bar benötigt Notfallbeauftragte für Erste Hilfe und Brandschutz“, erklärt Mooswalder. Kontrollen würden unangekündigt durch Polizei, Carabinieri, Ortspolizei und Arbeitsinspektorat durchgeführt. Für Barbetriebe sei dabei kein spezifischer Zeitraum vorgesehen. Zudem wird keine Höchstzahl an Besuchern festgelegt, erklärt der HGV-Direktor. Sollte ein Barbetrieb auch über eine Veranstaltungslizenz verfügen, so sei die Höchstzahl an Besuchern auf der Lizenz vermerkt. Die Gemeinde vergebe diese Lizenz, die Kontrollen über die Besucherzahl werden von Ordnungskräften und Arbeitsinspektorat durchgeführt.<BR /><BR />Wie Ortspolizei-Chef <b>Christian Carli</b> berichtet, werden Kontrollen in Gastbetrieben bei Reklamationen durchgeführt. In solchen Fällen werde beispielsweise überprüft, ob nicht etwa der Feuerlöscher leer ist oder die Notbeleuchtung womöglich nicht funktioniert. Bei Mängeln werde dem Betreiber des Lokals Zeit gegeben, diese zu beheben – und wenn er dieser Aufforderung nicht nachkomme, könne das Lokal geschlossen werden, erklärt Carli.