Der Vorfall – auf Video gebannt – war durch sämtliche sozialen Medien gegeistert: In der Nacht auf den 15. Jänner 2022 waren drei Südtiroler im Alter zwischen 20 und 23 Jahren mit einem Mailänder Ortspolizisten aneinandergeraten. <BR /><BR />Den jungen Männern wurde in der Folge zur Last gelegt, den Beamten , der in der Via Fra Luca Pacioli dabei war, nächtliche Sachbeschädigungen an Autos zu dokumentieren, mit Fausthieben und Fußtritten attackiert zu haben. Auch hätten sie ihm die Waffe entrissen. Es kam zu einem Handgemenge, dabei lösten sich auch 2 Schüsse. <BR /><BR />Die Südtiroler hatten von Anfang an darauf beharrt, dass sich der Mann, der in Zivil war, sich nicht als Polizist ausgewiesen habe. Sie hätten nur versucht, ihn zu entwaffnen, da sie um ihre eigene Sicherheit gefürchtet hätten. Untermauert wurde dies durch die Videoaufnahme, auf der deutlich zu hören war: „Riafmer die Polizei“ – was wohl keiner der Südtiroler gerufen hätte, wenn er gewusst hätte, dass sie bereits einen Polizisten vor sich hatten.<BR /><BR />Im April 2024 wurde über einen der Südtiroler ein gerichtlicher Vergleich über zwei Jahre Haft auf Bewährung im Sinne der Anklage abgesegnet. Die beiden anderen – vertreten von Rechtsanwalt Nicola Nettis – wurden im verkürzten Verfahren von den Vorwürfen des Widerstands und der Körperverletzung freigesprochen. <BR /><BR />Wegen Raub wurden sie jedoch verurteilt: einer zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft, der andere zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Ersterer verzichtete auf Berufung, was ihm die Senkung des Strafmaßes um ein Sechstel einbrachte. Damit wurde auch seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt. <BR /><BR />Der zweite Südtiroler legte hingegen Rechtsmittel ein. Verteidiger Nettis führte erneut ins Feld, dass sein Mandant sich nicht bewusst war, eine Amtsperson vor sich zu haben. So habe es schon der Richter aus erster Instanz gesehen, als er ihn vom Anklagepunkt des Widerstands freigesprochen hatte. Auch habe der Südtiroler die Waffe keinesfalls rauben wollen. Man könne allerhöchstens von Nötigung sprechen.<BR /><BR /> Da aber wegen Nötigung nicht von Amts wegen ermittelt wird und es keine entsprechende Anzeige gab, sei sein Mandant freizusprechen – was das Mailänder Oberlandesgericht gestern tat. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.