Ein Südtiroler war im Jahr 2025 auf einer Verkaufsplattform im Netz über einen gebrauchten Pkw des Typs „VW Golf“ gestolpert. Der Verkäufer schien ehrlich: Er gab sogar die korrekte – sehr hohe – Kilometerzahl an. Für den Wagen verlangte er nur 1000 Euro. Der Südtiroler traf sich mit dem Mann, bezahlte, und auch die Umschreibung wurde unter Dach und Fach gebracht. Das Auto selbst übergab ihm der Verkäufer allerdings erst am Tag danach. <BR /><BR />Die Freude über das Schnäppchen währte nur kurz; bereits wenige Tage später bewegte sich der Golf nicht mehr vom Fleck. Der Kostenvoranschlag des Mechanikers für die Reparatur übertraf bei weitem die Summe, die der Südtiroler für das Auto bezahlt hatte. Doch der Verkäufer war da schon nicht mehr erreichbar.<BR /><BR />Ähnlich übel wurde dem zweiten Südtiroler mitgespielt, der im Internet einen Renault um 700 Euro gekauft hatte. Auch er fand nichts dabei, dass er das Auto erst zu Gesicht bekam, nachdem Bezahlung und Umschreibung erledigt waren. Er stieg frohgemut ein, fuhr los – und schaffte knappe drei Kilometer, bevor der Wagen den Geist aufgab. <BR /><BR />Beide Südtiroler erstatteten Anzeige. Gegen die Verkäufer wurden Anklage wegen Betrug erhoben. Verhandlungen zur Schadenersatzzahlung laufen. Doch auch wenn die Geschädigten ihr Geld erhalten sollten – etwas gesundes Misstrauen angesichts der Spottpreise hätte ihnen viel Ärger erspart.