Die Regelung ist klar: Im schriftlichen und mündlichen Verkehr mit den Bürgern müssen alle Ämter der öffentlichen Verwaltungen mit Sitz in Südtirol den Gebrauch der deutschen Sprache gewährleisten. Dies gilt für Land, Gemeinden und Bezirksgemeinschaften genauso wie für die Region und staatliche Stellen wie Steueragenturen, Staatsarchiv, Regierungskommissariat, Notenbank, NISF/ INPS und Unfallinstitut INAIL.<h3> Auch Militärbehörde zu Zweisprachigkeit verpflichtet</h3>Auch im Umgang der Militärbehörden mit Bürgern gilt die Pflicht zum zweisprachigen Dienst. Daran gebunden sind Staatspolizei, Carabinieri und Finanzwache mit Sitz in Südtirol sowie jene im Trentino mit regionaler Zuständigkeit. Zudem gilt für Konzessionsunternehmen, die in Südtirol öffentliche Dienste versehen, die Zweisprachigkeit. Gemeint sind Alperia, Stadtwerke für Energie und Müll (z.B. SEAB), Aufstiegsanlagen und öffentliche Transportdienste wie SASA oder SAD.<BR /><BR />Soweit die Theorie, die Praxis sieht anders aus. Klagen über Verletzung des Rechts auf Muttersprache häufen sich: Von 2020 bis 2024 waren es 158; 134 betrafen die deutsche Sprache. Gestraft wurde aber nie.<h3> Arbeitstische mit Regierungskommissariat vorgesehen</h3>„Mir war es deshalb ein Anliegen, mehr in diesem Bereich zu tun und bei Verletzungen konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit sich diese nicht wiederholen. Der Regierungskommissar hat sich offen gezeigt“, sagt der Landeshauptmann. Gemündet sind die Gespräche in ein Abkommen, dem die Landesregierung heute zustimmt und das einen regelmäßigen Arbeitstisch mit dem Regierungskommissariat vorsieht, auf dem Beschwerden auf den Tisch kommen – was allemal besser ist, als Briefe mit Klagen des Bürgers an Körperschaften zu schreiben.<BR /><BR />Freilich hat das Ganze auch einen Hintergrund: Das Land greift dem Regierungskommissariat mitunter bei Übersetzungen unter die Arme, zum Beispiel bei Wahlen oder fürs Einvernehmenskomitee. Auf Dauer ist die Schützenhilfe ohne schriftliche Vereinbarung nicht haltbar. Denkbar war eine Bezahlung oder dieser regelmäßige Arbeitstisch. Dieser trifft sich laut Kompatscher zweimal im Jahr fix sowie bei Bedarf.