Bei Zwergschulen sieht die bisher gültige Regelung vor, dass Schulen mit über 17 Schülern bestehen und Schulen mit weniger als fünf Schulen geschlossen werden. In Schulen zwischen fünf und 17 Schülern entscheidet die Landesregierung. Bei der Klausursitzung hat die Landesregierung beschlossen, die Regelung anzupassen. „Es geht nicht darum, wie viele Schüler sinnvoll sind oder wie weit eine Schule von der nächsten enfernt ist, sondern es geht uns einzig alleine um die bestmögliche Ausbildung der Kinder“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Schulen müssten eine gewisse Größe haben, um Ausbildung der Kinder auf höchstmöglichem Niveau gewährleisten zu können, so Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur.