Bekanntgabe der Abgabefrist für das Einreichen der Gesuche um GrundzuweisungEs wird bekannt gegeben, dass der Gemeindeausschuss in der Sitzung vom 05.03.2024 gemäß Artikel vier, Absatz eins der geltenden Gemeindeverordnung die Abgabefrist für das Einreichen der Gesuche um Grundzuweisung in der Erweiterungszone „C6 –Kichhof“ in Völlan bis zum 22.03.2024, 12:00 Uhr festgesetzt hat. Innerhalb dieser Frist sind die entsprechenden Gesuche im Bauamt – Abteilung Privatbau – abzugeben.Die Rangordnung dient für die Auswahl der frei gewordenen Wohnung bzw. eventuell zukünftig noch freiwerdende Wohnungen.Lana, 05.03.2024Valentina AndreisVizebürgermeisterinBekanntgabe_Öffnung_Rangordnung_C6_Kirchhof_06_E101016741_.pdf herunterladen (0.11 MB)