Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 28.09.2023 wurde die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene genehmigt.In der Zeit vom 01.01.2024 bis 31.03.2024 kann das Gästebettenkontingent über das entsprechende Formular beantragt werden.Ansuchen um Zuweisung von Gästebetten – mit VorzugskriterienAnsuchen um Zuweisung von Gästebetten – ohne VorzugskriterienVerordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf GemeindeebeneKontaktHelmut TaberLizenzamt