In den kommenden Wochen werden alle Abnehmer die Rechnung für die Abfallbewirtschaftungsgebühr (Müllgebühren) für das Jahr 2024 erhalten.Seit diesem Jahr müssen auch zwei von der nationalen Aufsichtsbehörde ARERA vorgeschriebene Ausgleichskomponenten zum fixen und variablen Teil der Müllgebühr hinzugerechnet werden. Diese Ausgleichskomponenten gelten staatsweit für die Deckung der Bewirtschaftungskosten für zufällig und freiwillig gesammelte Abfälle sowie für außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophen. Diese Ausgleichsbestandteile betragen für das laufende Jahr 0,10 € bzw. 1,50 € je Kunde.