Das Land Südtirol unterstützt Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 außerhalb der Landesgrenzen eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs der Berufsbildung besucht haben, sofern diese in Südtirol nicht angeboten werden. Der Antrag um Studienbeihilfe für das Schuljahr 2025/2026 kann ab Montag, 17. August bis Freitag, 11. September 2026 (12 Uhr) eingereicht werden. Das Ansuchen muss per E-Mail an schulfuersorge@provinz.bz.it, mittels PEC-Mail an schulfuersorge.assistenzascolastica@pec.prov.bz.it gesendet oder persönlich im Amt für Schulfürsorge (Andreas-Hofer-Straße 7 in Bozen) abgegeben werden.<h3> Voraussetzungen</h3>Unverändert bleiben die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Studienförderung: Die Vollzeitkurse müssen mindestens sechs Monate dauern. Gefördert wird auch ein mindestens viermonatiges Praktikum, das für den künftigen Beruf verpflichtend ist. Wer sich um eine Landesbeihilfe bewirbt, darf für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung beziehen und auch keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen.<BR /><BR />Anspruchsberechtigt sind Unionsbürger sowie und Nicht-EU-Bürger mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung oder Personen mit Flüchtlings- oder subsidiärem Schutzstatus, sofern sich ihr Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechungen in Südtirol befindet.<BR /><BR />Als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen gilt die EEVE 2024 (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) mit dem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL). Diese Erklärung kann in Patronaten oder Steuerbeistandszentren (CAAF) gemacht werden. Da die EEVE-Erklärung 2024 mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, ist es ratsam, möglichst bald einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. ISEE oder ICEF (Indicatore della Condizione Economica Familiare) werden nicht berücksichtigt.