Der Music Fund Südtirol wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung, dem Amt für Kultur und PERFAS entwickelt und zielt darauf ab, den Musik-Standort Südtirol zu stärken und regional, national sowie international attraktiver zu gestalten. <BR /><BR />Das Förderprogramm sieht die ganzheitliche Unterstützung eines Veröffentlichungs- und Produktionszyklus vor und berücksichtigt unterschiedlichste Sparten des Musikbusiness. <BR /><BR /><embed id="dtext86-66521701_quote" /><h3> Welche Aufgabe hat die Förderung?</h3>Der Music Fund Südtirol hat zur Aufgabe, die Produktion und wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken zu fördern und den gesamten Zyklus einer Veröffentlichung (Produktion, Promotion und Vermarktung, Live-Aufführung) zu unterstützen und zu professionalisieren.<BR /><BR /><embed id="dtext86-66521702_quote" /><BR /><BR />Der Music Fund Südtirol verfügt aktuell über ein Gesamtförderbudget von 270.000 Euro. Es sind jährlich 2 Calls vorgesehen (im ersten Jahr des Bestehens 2024 gibt es nur einen Call).<h3> Wer ist antragsberechtigt?</h3>Antragsberechtigt sind freiberuflich tätige Musiker, Bands und Selbstständige, die eine Tätigkeit in der Musikbranche ausüben, sowie Unternehmen der Musikwirtschaft. Grundvoraussetzung, um einen Antrag zu stellen, ist eine Mehrwertsteuernummer („Partita IVA“) oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID).<BR /><BR /><embed id="dtext86-66521703_quote" /><h3>Wie hoch sind die Beiträge und wie müssen diese ausgegeben werden?</h3>Der Mindestbeitrag pro Antrag beträgt 10.000 Euro, der Höchstbeitrag 100.000 Euro. Antragstellende dürfen maximal 3 Anträge pro Call einreichen.<BR /><BR />Im Rahmen der Musikförderung ist nachzuweisen, dass im Zuge der Produktion und wirtschaftlichen Verwertung des Musikwerkes anerkannte Herstellungskosten in Höhe von mindestens 120 Prozent der Fördersumme in Südtirol ausgegeben werden. Antragstellende aus Südtirol und aus dem Ausland sind daher verpflichtet, 120 Prozent der Fördersumme in Südtirol auszugeben. Somit profitiert die Südtiroler Musikwirtschaft direkt vom Förderprogramm.<BR /><BR /><embed id="dtext86-66521704_quote" /><h3>Wer entscheidet über die Anträge?</h3>Die Anträge eines jeden Calls werden von der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung auf ihre Vollständigkeit überprüft und von einer Kommission von sieben unabhängigen Fach-Experten aus der internationalen Musikbranche bewertet. <BR /><BR /><embed id="dtext86-66521705_quote" /><BR /><BR />Bewertungskriterien sind unter anderem die Auswirkung der Projektherstellung auf die Kulturwirtschaft und das Ausbildungsangebot Südtirols, der Beitrag zur Stärkung des Kulturstandorts Südtirol und/oder zur Sichtbarkeit, der erwartete Effekte für den Musikstandort Südtirol<BR />sowie die Marktchancen des Repertoires und der Künstler.<BR /><BR /><embed id="dtext86-66521706_quote" /><h3> Ab wann kann der Antrag gestellt werden?</h3>Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 10. September 2024 tritt der Music Fund Südtirol in Kraft. Anträge für die erste Förderrunde können ab sofort bei der Abteilung Wirtschaft eingereicht werden (Frist: 31.Oktober).<BR /> <a href="https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1044605" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier geht’s zu den Anträgen.</a><BR /><BR />„Wir von PERFAS freuen uns riesig, dass der Music Fund nun an den Start geht und sind der festen Überzeugung, dass diese Förderung großen Anklang finden wird und wir damit auch die Musikwirtschaft in Südtirol auf ein neues Level heben werden“, schreibt die Vereinigung in einer Presseaussendung.