In einer amtlichen Mitteilung schreiben Bischof Ivo Muser und Generalvikar Eugen Runggaldier, dass die Prozessionen unter Einhaltung der Covid-Vorsichtsmaßnahmen erlaubt sind. <BR /><BR /><BR />Im amtlichen Schreiben der Diözese wird daran erinnert, dass das italienische Innenministerium im Juni 2020 das Abhalten von Prozessionen erlaubt hat. Diese Erlaubnis gilt nach wie vor. <BR /><BR />Im selben Dekret wird allerdings eindringlich darauf hingewiesen, dass ausnahmslos die Covid-Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten sind, vor allem die vorgeschriebenen Abstände, das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, die Hygiene der Hände.<BR /><BR /> Zudem wird im Dekret betont, dass jede Art von Menschenansammlungen zu vermeiden ist, damit es nicht zu Ansteckungen kommen kann.<BR />