Mittwoch, 5. April 2023

Kulturgüter: Konkrete Maßnahmen, Vorbeugung, Notfallpläne zum Schutz

Wie Kulturgut in Notfällen geschützt werden kann: Bevölkerungsschutz, Denkmalpflege und Museen haben dazu ein Handbuch erarbeitet und am Mittwoch im Ansitz Rottenbuch in Bozen vorgestellt.

Das Handbuch Kulturgüterschutz steht online zur Verfügung und kann auch in einer in geringer Auflage gedruckten Version bei den beteiligten Landesämtern abgeholt werden. - Foto: © LPA/Maja Clara

Kulturgüter sind wichtige Zeugen unserer Gegenwart und Vergangenheit, sie sind Quellen für Forschung, bilden Realitäten ab und ermöglichen Einblicke und Diskussionen. Diese Objekte, Artefakte und Archivalien lagern in Depots, Archiven, historischen Gebäuden und Ausstellungsräumen des Landes. Ihr Schutz ist eine zentrale Aufgabe der verschiedenen Gedächtnisinstitutionen. Wenn ein Notfall eintritt, ist die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von zentraler Bedeutung.

Als Ergebnis der umfassenden Tätigkeit einer Arbeitsgruppe liegt nun ein Handbuch vor, in dem Handlungsempfehlungen für die Erstellung eines Notfallplans zum Schutz von Kulturgut in Notfällen erstellt wurden. An einem symbolträchtigen Ort, dem denkmalgeschützten Ansitz Rottenbuch in Bozen, wurde es heute vorgestellt. „Der Kulturgüterschutz“, unterstrich Landeskonservatorin Karin Dalla Torre als Hausherrin, „meint nicht das juristische Instrument des Denkmalschutzes: Es geht um ganz konkrete Maßnahmen, um Vorbeugung und um Notfallpläne. Auswirkungen der Klimakrise wie Überschwemmungen und Hitze bedrohen auch die Kulturgüter. Dieses Handbuch ist ein erster Schritt zur Vorbereitung und Verstärkung ihres Schutzes.“

„Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kulturelle Erbe von großer Bedeutung sind“, wies Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler hin. „Der Zivilschutz hilft mit, einen wirksamen Schutz des Kulturgutes sicherzustellen, das durch Naturgefahren und Technikgefahren, durch Diebstahl und Vandalenakte, unsachgemäße Lagerung und Unkenntnis bedroht ist.“

„Dieses Handbuch“, hob die Landesrätin für Denkmalpflege Maria Hochgruber Kuenzer hervor, „ist nicht nur eine sehr nützliche Handreichung, sondern es ist zudem ein gelungenes Beispiel der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern und Ressorts und damit Ausdruck einer effizienten Landesverwaltung.“

„Die Verwahrerinnen und Verwahrer von Kulturgut in Archiven, Depots, Bibliotheken, Galerien, Kirchen, Museen und historischen Bauwerken erfüllen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe“, unterstreicht Landeshauptmann Arno Kompatscher in seiner Funktion als für die Museen zuständiger Landesrat: „Kulturgüter bilden als materielle Zeugen der Vergangenheit und der Gegenwartskultur gleichsam unsere geistige DNA und sind daher besonders schützenswert.“

Das „Handbuch Kulturgüterschutz: Notfallplan und Handlungsempfehlungen“ wurde von einer Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Meraner Planungsbüro Securplan erstellt: Neben Bevölkerungsschutz, Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehren waren darin auch Expertinnen und Experten des Landesarchivs und des Landesamtes für Museen und museale Forschung vertreten. Es richtet sich in erster Linie an Eigentümer und Eigentümerinnen, Verwahrer und Verwahrerinnen und Trägerinnen und Träger von Archiven, Bibliotheken, Depots, Galerien, Kirchen, Museen, Burgen oder Ansitzen.

Das Handbuch Kuturgüterschutz kann hier heruntergeladen werden.

lpa

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