Dies gelte für alle Varianten der Vespa, die seit 1948 auf den Markt gekommen sind, urteilten die Richter.Das Gericht urteilte somit, dass die chinesische Gesellschaft Zhejiang Zhongneng Industry Group keine „Klone“ der legendären Vespa in Italien verkaufen darf. Der chinesische Konzern produziert ein Modell mit dem Namen „Ves“, der dem Original Vespa besonders ähnlich ist. Gegen die chinesische Gesellschaft war der Vespa-Hersteller Piaggio vor Gericht gezogen. Zhejiang Zhongneng Industry Group hatte sich verteidigt und gemeint, dass der „Ves“ kein Plagiat des Modells „Vespa LX“ aus dem Jahr 2005 sei, wie Piaggio behauptete.Laut dem Gericht sei Vespa ein industrielles Design-Kunstwerk und stehe daher unter Schutz des Urheberrechts. Die Richter verboten daher den Chinesen, den „Ves“ in Italien zu vermarkten. Piaggio begrüßte den Richterspruch als „historisches Urteil“ im Kampf gegen Produktpiraterie.apa