Kulturgüter sind wichtige Zeugen unserer Gegenwart und Vergangenheit, sie sind Quellen für Forschung, bilden Realitäten ab und ermöglichen Einblicke und Diskussionen. Diese Objekte, Artefakte und Archivalien lagern in Depots, Archiven, historischen Gebäuden und Ausstellungsräumen. Ihr Schutz ist eine zentrale Aufgabe der verschiedenen Gedächtnisinstitutionen. Wenn ein Notfall eintritt, ist die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von zentraler Bedeutung.<h3> Notfallplan</h3>Als Ergebnis der umfassenden Tätigkeit einer Arbeitsgruppe liegt ein Handbuch vor, in dem Handlungsempfehlungen für die Erstellung eines Notfallplans zum Schutz von Kulturgut in Notfällen erstellt wurden. Diese Handlungsempfehlung richtet sich an Archive, Bibliotheken, Depots, Galerien, Kirchen, Museen, Burgen, Schlösser oder Ansitze, die Kulturgüter beherbergen, sowie an die Einsatzkräfte der Feuerwehr. <BR /><BR />Sie soll den Einsatzkräften das nötige Wissen vermitteln, wo die wertvollen Bestände lagern und wie sie gerettet werden können. Deshalb sollen die Verantwortlichen in einem ersten Schritt die Bewertung mit Priorisierung der verwahrten Objekte und Bestände erstellen. Die Priorisierung bestimmt, in welcher Reihenfolge das Kulturgut aus dem Gefahrenbereich transportiert wird. <BR /><BR />Nach erfolgter Priorisierung werden die Kulturgüter in einem Formblatt, der sogenannten Laufkarte, erfasst, die den Einsatzkräften als Grundlage für die Räumung dienen soll. Sie soll in einer Notfallkiste aufbewahrt werden, in der auch die wichtigen Telefonnummern angegeben werden. Oberster Landesnotfallkoordinator ist die Landeskonservatorin Karin Dalla Torre. <h3> Laufkarten leicht zugänglich und sicher aufbewahren</h3>Wichtig ist es, die Laufkarten immer auf dem aktuellen Stand zu halten und sie auch für temporäre Ausstellungen anzufertigen. Laufkarten müssen für den Ereignisfall an einer leicht zugänglichen und sicheren Stelle aufbewahrt sein. <BR /><BR />An einem symbolträchtigen Ort, dem denkmalgeschützten Ansitz Rottenbuch in Bozen, wurde die Handreichung gestern vorgestellt. „Der Kulturgüterschutz“, unterstrich Landeskonservatorin Karin Dalla Torre als Hausherrin, „meint nicht das juristische Instrument des Denkmalschutzes: Es geht um ganz konkrete Maßnahmen, um Vorbeugung und um Notfallpläne. Auswirkungen der Klimakrise wie Überschwemmungen und Hitze bedrohen auch die Kulturgüter. Dieses Handbuch ist ein erster Schritt zur Vorbereitung und Verstärkung ihres Schutzes.“<BR /><BR />„Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kulturelle Erbe von großer Bedeutung sind“, wies Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler hin. „Der Zivilschutz hilft mit, einen wirksamen Schutz des Kulturgutes sicherzustellen, das durch Naturgefahren und Technikgefahren, durch Diebstahl und Vandalenakte, unsachgemäße Lagerung und Unkenntnis bedroht ist.“<h3> Ausdruck einer effizienten Landesverwaltung</h3>„Dieses Handbuch“, hob die Landesrätin für Denkmalpflege Maria Hochgruber Kuenzer hervor, „ist nicht nur eine sehr nützliche Handreichung, sondern es ist zudem ein gelungenes Beispiel der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern und Ressorts und damit Ausdruck einer effizienten Landesverwaltung.“<BR /><BR />Das „Handbuch Kulturgüterschutz: Notfallplan und Handlungsempfehlungen“ wurde von einer Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Meraner Planungsbüro Securplan erstellt: Neben Bevölkerungsschutz, Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehren waren darin auch Expertinnen und Experten des Landesarchivs und des Landesamtes für Museen und museale Forschung vertreten. <BR /><BR /> <a href="https://afbs.provinz.bz.it/upload/Kulturgueterschutz/HandbuchKulturgueterschutz.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Das Handbuch Kulturgüterschutz kann hier heruntergeladen werden.</a><BR />