Der Prozess gegen sie fand um 1540 auf Schloss Reinegg statt. „Schlern“-Autor und Hexenforscher Hansjörg Rabanser hat sich auf Spurensuche begeben und hat dabei vor allem den Kontext neu beleuchtet.<BR /><BR /><BR />Die Pachlerzottl soll um 1500 im Sarntal ihr Unwesen getrieben haben, Unwetter herbeigehext haben, Mäusezauber geübt und mit anderen Hexen auf dem Auener Joch getanzt und gefeiert haben. Im Aufsatz selbst geht es dann um einen neuen Blick auf Prozess und Geständnis und um die Hintergründe. <BR /><BR />Der Autor geht in seinen umfangreichen Ausführungen Fragen nach meteorologischen Krisen, die hinter dem Bild des Unwetterzaubers stecken könnten, nach. Weitere Fragen betreffen das durch Schadenszauber dezimierte Vieh sowie den Pakt mit dem Teufel. Auch stellt der Autor die Frage nach Kindsmorden, die den Hexen im Rahmen der Sabbatfeiern nachgesagt wurden und nach möglichen Anleihen aus jüdischen Ritualmordlegenden.<BR />Im Folgenden haben wir einige Fakten aus dem lesenswerten Aufsatz herausgenommen. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="735836_image" /></div> Das Cover der Februar-Ausgabe<h3> Wer war Barbara Pachler?</h3><BR />Sie stammte nicht aus dem Sarntal, sondern kam aus Villanders. Ihre Familie zog ins Sarntal und lebte dort am Stöckele-Hof in Auen, wo Barbara mit einer Schwester namens Angelika aufwuchs. Vor Gericht sprach Barbara stets nur von ihrer (mit großer Wahrscheinlichkeit bereits verstorbenen) Mutter, wenn auch ohne Namen, sie sprach niemals von ihrem Vater. <BR /><BR /><BR />Um das Jahr 1519 zog Barbara Pachler in den Weiler Windlahn, da sie den Bauern Konrad (Kunz) Pachler geheiratet hatte. Vor Gericht konnte sie sich nicht an den genauen Hochzeitstermin erinnern. Entgegen der Überlieferung, dass die Ehe kinderlos geblieben sei, konnte Bruno Mahlknecht 1976 nachweisen, dass das Paar 6 Kinder hatte, außerdem sind 13 Enkelkinder belegt. Als tonangebende Bäuerin war Barbara Pachler in der Folge am Hof tätig und besorgte die Arbeiten in Haus und Stall sowie auf dem Feld und im Wald. Der Nachname, den Barbara im ledigen Stand führte, ist nicht bekannt, ebenso wenig ihr Geburtsdatum und wie alt sie bei ihrer Aburteilung war. <BR /><h3> Das Geständnis</h3><BR />Dazu schreibt Rabanser: Die Quelle („Urgicht“) gibt zu Beginn bekannt, dass es Gerüchte, möglicherweise gar eine Anzeige gegen sie gegeben hat. Vielleicht war sie auch von einer als Hexe festgenommenen Person denunziert worden, denn die Rainerin in Gissmann befand sich bereits im Juli 1540 im Gericht Stein am Ritten in Haft. Welcher Art die Anklagen waren und wer sie äußerte, ist anhand der bekannten Quellen nicht rekonstruierbar, doch aufgrund dieser Anschuldigungen wurde sie festgenommen. <BR /><BR /><BR />Die Frage, wann die Festsetzung der Pachlerin erfolgte, kann nur unzureichend beantwortet werden. Sie gestand in ihren Verhören, vor ca. 3 bis 4 Wochen ihr letztes Unwetter gehext bzw. beim Hexensabbat auf dem Auener Joch noch einen Ziegenbock verspeist zu haben. Es kann für Barbara Pachler eine Festnahme Ende Juli oder Anfang August 1540 angenommen werden. Sie wurde am Gerichtssitz auf Schloss Reinegg inhaftiert und dort auch verhört. <BR /><BR /><BR />In der Literatur wird immer wieder behauptet, dass die Angeklagte gefoltert worden sei, doch gibt es auch hierfür keinen eindeutigen Hinweis, wenngleich die Anwendung der Folter mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann. Auf diese Weise erpresste das Gerichtsgremium von der Inhaftierten ein umfangreiches Geständnis mit zahlreichen Details, denen das Hauptinteresse der Ausführungen im der Zeitschrift „Der Schlern“ gelten soll. <BR /><BR />Dabei setzt der Autor folgende Schwerpunkte: Teufelspakt und Teufelsbuhlschaft, Hexenflug, Sabbatfeier und Schadenzauber.<BR /><h3> Der Prozess</h3><BR />Das Landgericht Sarnthein hatte die hohe Gerichtsbarkeit inne und war deshalb befugt, Todesurteile zu fällen bzw. durchführen zu lassen. Die Richtstätte befand sich nördlich von Sarnthein, genauer in der Nähe der Einmündung des Öttenbaches in die Talfer (heute Industriezone). Unweit dieser Stelle stand an der Straße ein Bildstock, der allerdings 1978 der Straßenverbreiterung weichen musste. Für die Hinrichtungen war der Scharfrichter von Meran zuständig. <BR /><BR /><BR />Das Gerichtsgremium setzte sich aus dem Landrichter und 12 Geschworenen zusammen, die dem Richter beratend zur Seite standen. Die Geschworenen besaßen meist keine ausreichende rechtliche Bildung, sondern orientierten sich in ihrer Tätigkeit und in ihren Entscheidungen an eigenen Erfahrungen bzw. jenen der Amtsvorgänger sowie an vorausgegangenen Amtshandlungen.<BR /><h3> Der Tod</h3><BR />Aufgrund der Geständnisse kam das Gerichtsgremium zum Schluss, dass Barbara Pachler der „beganngen Lipplereÿ und Zaubereÿ“ wegen den Tod durch die Verbrennung auf dem Scheiterhaufen verdient habe. Die Verbrennung war die klassische Todesstrafe bei Delikten wie Zauberei, Ketzerei, Giftmischerei, Falschmünzerei, Urkundenfälschung, besonders schwerer Unzucht und Sodomie sowie – als spiegelnde Strafe – bei Brandstiftung. Neben der Tötung der verurteilten Person zielte die Verbrennung auf die vollständige Vernichtung dieser ab, indem der Körper zu Pulver und Asche verbrannt und die übrig gebliebenen Reste nachträglich zur absoluten Tilgung vergraben, in ein Wasser geschüttet oder in den Wind gestreut wurden. <BR /><BR />Das Feuer und der Rauch hatten aber auch eine symbolische Bedeutung, indem der Delinquent und seine Seele durch den Hinrichtungsvorgang einer Läuterung und Reinigung unterlagen. Am 28. August 1540 – oder wie es in der Urgicht heißt: „auf heut“ – wurde der offizielle oder endgültige Rechtstag anberaumt.<BR /><h3> Die Geschichte der Hexenverfolgungen</h3><BR />Die Anfänge der Hexenverfolgungen sind im Alpengebiet zu suchen, denn sie entwickelten sich Ende des 14. Jahrhunderts aus Ketzer- und Judenverfolgungen, die in besonderem Maße im Herzogtum Savoyen durchgeführt wurden. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts erreichen sie auch die Grafschaft Tirol. <BR /><BR />Nach ersten Prozessen kurz nach 1500 ist in der Phase zwischen 1520 und 1560 europaweit ein Abflauen oder aber eine verhaltene Verfolgungstätigkeit festzustellen, da die Aufmerksamkeit der Regenten und obrigkeitlichen Instanzen ganz offensichtlich durch die Entwicklungen der Reformation und der Bauernunruhen gebunden war. Auch für die Grafschaft Tirol sind ab 1510/11 nur einige wenige Prozesse belegt, ehe es um 1540 zu einer auffallenden Häufung an Verfahren in den unmittelbar benachbarten Gerichten Sarnthein, Stein am Ritten und Wangen kam.<BR /><BR /><BR />Probleme bereitete aber nicht nur das Verfahren, sondern vor allem auch das vorgeworfene Delikt. Im Gegensatz zu Diebstahl, Raub oder Mord – um nur einige Vergehen zu nennen – waren Hexerei und Zauberei kaum bis gar nicht nachweisbare Verbrechen. Man konnte wohl diverse Schäden feststellen und diese als „Beweise“ vorbringen, doch eine Zuschreibung dieser auf eine ganz bestimmte Person oder Personengruppe war trotz allem von Unsicherheiten und Vermutungen geprägt. Deshalb basierte der Inquisitionsprozess auf Gerüchten und Denunziationen, die durch ein Geständnis der als verdächtig geltenden Person erhärtet werden mussten, um in der Folge einen Prozess zu führen und ein Urteil fällen zu können.<BR /><h3> Die Rezeption</h3><BR />Die Geschichte der „Pachlerzottl“ wurde mehrfach aufgearbeitet. Dazu schreibt Hansjörg Rabanser: Der Blick in die Literatur, die sich mal mehr und mal weniger sowie mal wissenschaftlicher und mal populärer mit den Tiroler Hexen- und Zaubereiprozessen beschäftigt, zeigt eines nur zu deutlich, dass darin nämlich stets 2 Verfahren nicht fehlen dürfen: der Prozess gegen Barbara Pachler und jener gegen Matthäus Perger („Lauterfresser“, Rodeneck 1645). <BR /><BR /><BR />Der Grund liegt in der frühen Aufarbeitung der Fälle und deren Verbreitung durch zahlreiche folgende Publikationen, die diese Prozesse hauptsächlich aus Mangel an weiteren Studien zum Thema immer wieder aufgegriffen haben. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Rezeptionsgeschichte des Prozesses gegen Barbara Pachler unter die Lupe zu nehmen, deren Bearbeiter und ihre Herangehensweisen zu betrachten sowie etwaige Folgen und Einflüsse von deren Publikationen aufzuzeigen. <BR /><BR /><BR />Der Fokus liegt dabei auf Darstellungen, die sich explizit oder besonders umfangreich des Prozesses gegen die Pachlerin angenommen haben oder die für die Rezeptionsgeschichte von Bedeutung sind. Welche das sind, kann man in der aktuellen Ausgabe der Monatszeitschrift für Südtiroler Landeskunde, „Der Schlern“ nachlesen. <BR /><BR /><BR /><BR />„Der Schlern“, Monatszeitschrift für Südtiroler Landeskunde, ist erhältlich im Abonnement – auch in digitaler Form – sowie in allen Athesia-Filialen.<BR /><BR />Bestellen: www.athesia.it<BR /><BR /><BR /><BR />