„Die künstlerische Entscheidung über eine Aufnahme in den Thomanerchor trifft allein der Thomaskantor“, hieß es in der Stellungnahme der Stadt.Zugleich setzt die Stadt Leipzig ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes um, wonach die künstlerische Bewertung einer Stimme den Ausschlag darüber gibt, wer in einem Knabenchor singen darf. Die Tochter wurde deshalb zum Vorsingen eingeladen.Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Sommer bereits eine Klage der Rechtsanwältin zurückgewiesen, mit der sie ihre Tochter in den Staats- und Domchor Berlin bringen wollte. Er ist gleichfalls ein Knabenchor. Das Recht auf Kunstfreiheit überwiege bei der Entscheidung des Chors, das Mädchen abzulehnen, befand das Gericht. Das Klangbild des Chors habe Vorrang.dpa